Lärmbekämpfung

Wenn Sie sich durch ruhestörenden Lärm beeinträchtigt fühlen, können Sie uns dies zur Überprüfung melden.

Beschreibung

Sie fühlen sich durch Musiklärm, Hundegebell oder andere Lärmbelästigungen in Ihrer Ruhe beeinträchtigt? Wir helfen Ihnen gerne!
Ist der Lärm in einem überlauten Ausmaß, können Sie die Polizei anrufen und bitten, die Person /en zu ermitteln und uns eine schriftliche Anzeige mit den Personalien zu senden. Falls Sie die Personen kennen, können Sie diese auch direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich in unseren Diensträumen.
Verstöße gegen die Regelung nach § 117 Abs. 1 OwiG können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Lärmbekämpfung

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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