Immissionsschutz

Wenn Sie Fragen zu den Bereichen Lärm-, Geruchs- und Lichtimmissionen haben, informieren wir Sie gerne.

Beschreibung

Als Nachbar einer Anlage, das kann ein Betrieb oder auch nur ein Grundstück sein, müssen Sie Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn Sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
Wie viel Beeinträchtigung Sie hinnehmen müssen, richtet sich in der Regel danach, ob eine erhebliche Belästigung, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren vorliegen oder nicht (z. B. bei Fabriklärm in der Nachbarschaft von Industriestandorten oder Schadstoffemissionen aus Industriebetrieben).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Immissionswerte der TA-Lärm oder der TA-Luft nicht überschritten werden und an den Anlagen die Emissionswerte zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen eingehalten werden. Dabei werden an genehmigungsbedürftige Anlagen höhere Anforderungen gestellt als an nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Wir nehmen in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben wahr:

  • Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Gebietsbezogener Immissionsschutz
  • Luftreinhaltung

Anschrift und Öffnungszeiten

Umwelt- und Immissionsschutz

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

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