Beschreibung
Baumfällungen, Kronenrückschnitte und Wurzelabgrabungen sind für Laub-, Zierobst- und Nadelbäume vorher bei der Stadt Kassel zu beantragen.
Unter Schutz gestellt sind:
- Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm in einem Meter Stammhöhe
- Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Stammhöhe
- Zwei- und mehrstämmige Bäume mit einem Stamm mit mindestens 50 cm Stammumfang
- alle als Ersatz gepflanzten Bäume unabhängig vom Stammumfang
Wenn eine Ersatzpflanzung aufgrund von fehlender Wuchsfläche oder ähnlichem nicht möglich ist, muss eine Ausgleichszahlung entrichtet werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Untere Naturschutzbehörde
Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel