Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen

Die Nutzung der städtischen Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch, d.h. zugelassenen Verkehr hinaus, z.B. für eine Gerüst- oder Kranaufstellung, Lagerung von Baumaterial oder einen Bauschuttcontainer sowie die Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche muss vorab genehmigt werden.

Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung des Gemeingebrauchs (Sondernutzung) des öffentlichen Verkehrsraumes darstellt, ist eine Genehmigung einzuholen.

Ab dem 1. April 2026 gilt die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührenordnung).

Sofern eine maßgebliche Verkehrsraumeinschränkung (z.B. Einschränkung der Fahrbahnen oder geringe Restgehwegbreite) vorliegt, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen. Für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist regelmäßig ein Verkehrszeichenplan vorzulegen. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).

Anschrift und Öffnungszeiten

Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen

Zeiten

Montag8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch8.30 bis 12.30 Uhr
Donnerstag8.30 bis 12.30 Uhr
Freitag8.30 bis 12.30 Uhr

Hinweis

nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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