Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung des Gemeingebrauchs (Sondernutzung) des öffentlichen Verkehrsraumes darstellt, ist eine Genehmigung einzuholen.
Ab dem 1. April 2026 gilt die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührenordnung).
Sofern eine maßgebliche Verkehrsraumeinschränkung (z.B. Einschränkung der Fahrbahnen oder geringe Restgehwegbreite) vorliegt, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung einzuholen. Für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist regelmäßig ein Verkehrszeichenplan vorzulegen. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Sondernutzung in Verbindung mit baulichen Maßnahmen
Zeiten
| Montag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Hinweis
Straßen- und Brückenbau
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3
34117 Kassel