Artenschutz

Wenn auf Ihrem Grundstück z.B. ein Hornissennest umgesiedelt werden soll oder andere artgeschützte Tiere durch Veränderungen auf Ihrem Grundstück betroffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Bestimmte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensstätten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen für bestimmte Tatbestände (z. B. Entfernung von Hornissennestern) ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.

Online-Services

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Artenschutz

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel