Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern in Hessen haben gemäß § 7 des "Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) aufzustellen. Sie sind durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) zu ergänzen.
Die Leitung der Feuerwehr Kassel ist sowohl für die Führung der Berufsfeuerwehr als auch der Freiwilligen Feuerwehr zuständig. Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kassel wählen alle fünf Jahre ihren Interessensvertreter, den Stadtbrandinspektor. Dieser vertritt die Interessen der Freiwilligen Feuerwehr Kassel gegenüber der Leitung des "Amtes 37 – Feuerwehr" und dem Träger der Feuerwehr – der Stadt Kassel.
Ihren Ursprung haben die 7 Stadtteilfeuerwehren in einer Zeit, als Kassels Stadtteile noch eigenständige Gemeinden waren. Auch nach den Eingemeindungen blieben die Freiwilligen Feuerwehren bestehen, da sie neben dem Brandschutz auch ein wichtiger Faktor für die Gestaltung des öffentlichen Lebens im jeweiligen Stadtteil sind.