Ziel des Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ im Fördergebiet „Unterneustadt – Bettenhausen“ ist es, die Quartiere nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Mängel und Missstände dauerhaft zu beheben. Insbesondere die Aufwertung von öffentlichen Freiräumen, die Entwicklung von Brachflächen sowie die Verbesserung kultureller und sozialer Angebote stehen in den beiden Fördergebieten im Fokus.
Der eigentliche Förderungszeitraum endet 2026, die Ausfinanzierung und Umsetzung aller begonnenen und noch geplanten Vorhaben wird aber wohl den Zeitraum bis zum Jahr 2030 in Anspruch nehmen.
Die bisherigen Förderbedingungen gelten weiterhin und die Namensänderung hat keinen Einfluss auf die bisher begonnenen Projekte im Fördergebiet Unterneustadt - Bettenhausen. Auch der Förderzeitraum der zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen zur Verfügung steht, gilt unverändert bis zum Jahr 2026, so dass die Realisierung der bisher angegangenen und geplanten Vorhaben umgesetzt werden kann.










