Die Stadtverordneten haben am 27. Januar 2020 die Richtlinie des „Haus- und Hofprogramm Unterneustadt-Bettenhausen“ beschlossen. Damit werden den Hauseigentümern in den nächsten Jahren Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau in HessenWachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen den Zielen des Städtebauförderprogramms entsprechen. Mit dieser Anreizförderung sollen private Investitionen bezuschusst werden, die der energetischen Gebäudesanierung, der barrierearmen Gestaltung und der Begrünung sowie Gestaltung von privaten Haus- und Hofflächen dienen.
Bis zu 20.000 Euro an Fördermitteln können Hauseigentümer für das Bauen im Bestand pro Grundstück erhalten. Dabei sind 25 % der unrentierlichen Kosten bis höchstens 20.000 Euro förderfähig. Die Förderung beschränkt sich auf den beschlossenen Bereich im Stadtumbaugebiet Fördergebiet in der Unterneustadt.
Eine Beratung durch das Stadtumbaumanagement Fördergebietsmanagement vor Ort ist in der Hafenstraße 19 eingerichtet. Dort können sich interessierte Eigentümer bei den zuständigen Projektleitern Dominik Reimann und Clemens Exner über die Fördermöglichkeiten beraten lassen.