Haus- und Hofflächenprogramm

Für das Programmgebiet Soziale Stadt Wesertor wurden von 2011 bis 2014 Fördermittel für private Hauseigentümer bereitgestellt.

Das bedeutet, dass Eigentümer von Immobilien mit Mietwohnungen einen finanziellen Zuschuss für gestalterische Maßnahmen an der Fassade oder an dem Freiflächenbereich ihres Gebäudes beantragen konnten. Das galt auch für Eigentümergemeinschaften.  

Ziel der Förderung war es, private Investitionen in die Bestandsimmobilien anzuregen. Das verbessert den Wohnstandort Wesertor nicht nur für Mieter, sondern auch für die Anwohner, Nachbarn und Besucher des Stadtteils, weil das Erscheinungsbild qualitativ aufgewertet wird. Die Höchstförderung für eine Maßnahme betrug 50 % der förderfähigen Kosten (höchstens 30,00 Euro/qm gestalteter Fläche) für z. B. den Anstrich oder die Reinigung der Fassade. Die Förderung betraff nur Maßnahmen, die nicht auf die Miete umgelegt werden konnten, sie war also für die Hausbewohner unschädlich. Einen rechtlichen Anspruch hatte der Antragsteller nicht. Entschieden wurde der Einzelfall u. a. nach Kriterien der städtebaulichen Bedeutung eines Gebäudes, zusätzlichen energetischen Maßnahmen oder der Möglichkeit, mehrere zusammenstehende Gebäude aufzuwerten.

Das Verfahren sah vor, dass Interessenten sich im Stadtteilbüro melden konnten um Details vor der Antragstellung zu besprechen. Damit war auch eine kostenlose Beratung hinsichtlich energetischer Maßnahmen, weiterer Fördermöglichkeiten, Modernisierungs- und Gestaltungsmaßnahmen durch den eigens für das Wesertor zuständigen Quatiersarchitekten verbunden.

Vor Antragstellung war der Eigentümer aufgerufen die Richtlinien für die Mittelbeantragung zu lesen. Dort wurde auch beschrieben, welche Maßnahmen gefördert werden konnten. Beispielsweise war es möglich, Hofflächen zu entsiegeln und den Bewohnern für den Aufenthalt verfügbar zu machen (z. B. Rasenflächen, Sitzbänke). Fassaden konnten gereinigt, ausgebessert und gestrichen werden. Die konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld besprochen und festgelegt.

Nach Antragstellung war in jeden Fall der Fördermittelbescheid abzuwarten. Vorher begonnene Maßnahmen waren automatisch nicht mehr förderfähig! 

Insgesamt standen 400.000 € als Zuschuss für Investitionen in Gebäude und Höfe zur Verfügung. Diese wurden zu 50 % von der Stadt Kassel und zu 50 % aus europäischen Mitteln des EFRE-Strukturfonds finanziert. Im Durchschnitt erhielt ein Eigentümer etwa 10.000 € Zuschuss.