Radbügel im Stadtgebiet

Damit Fahrräder noch sicherer in Kassel abgestellt werden können, werden im Stadtgebiet bis Ende 2023 insgesamt 1800 Abstellplätze (950 Radbügel) mittels Radbügeln installiert. Grundlage ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019.

Im wiederaufgebauten Kassel spielten Einrichtungen für den Fahrradverkehr über Jahrzehnte so gut wie keine Rolle, was sich auch an der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche ablesen lässt (Auto: 61 Prozent, Fußgänger: 29 Prozent, ÖPNV: 6 Prozent, Fahrrad 4 Prozent). Mittlerweile steigt die Zahl der Radfahrenden und damit auch der Bedarf an sicheren Abstellplätzen. Bis Ende 2023 schafft die Stadt daher derzeit 1.800 Abstellplätze mittels rund 950 meist beidseitig nutzbarer Radbügel.

Die Fahrradbügel sind dabei ein Teil eines Programms zur Förderung des Radverkehrs, für dessen Attraktivität Abstellmöglichkeiten an Start und Ziel einer Fahrt eine wichtige Rolle spielen.

Konkret fordert der  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Öffnet in einem neuen Tab) aus dem Jahr 2019 (Ziel 7, Seite 13), eine Quote von 40 Radabstellmöglichkeiten (=20 beidseitig nutzbare Anlehnbügel) pro 100 Pkw-Parkmöglichkeiten anzustreben. Die Quote der Radabstellmöglichkeiten orientiert sich an den örtlichen Begebenheiten wie beliebten Orten und der Art der Bebauung und kann auch höher ausfallen. Fahrradstellplätze dienen genauso wie Kfz‐Stellplätze dazu, die Erreichbarkeit von Örtlichkeiten zu gewährleisten. 


Nach welchen Kriterien werden die neuen Fahrradstandorte ausgewählt?

Jeder Standort wird individuell geplant. Dazu gehören unter anderem Beteiligungen der Ortsbeiräte sowie Ortsbegehungen. Die Planungen für die umzusetzenden Standorte wurden und werden vom Straßenverkehrs- und Tiefbauamt mit den jeweiligen Ortsbeiräten abgestimmt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an diesen Sitzungen teilzunehmen und Wünsche zu formulieren. 

Die Entscheidung, wo genau Bügel installiert werden, wird nach Abwägung aller Belange getroffen. Grundsätzlich sollen Gehwege dabei weiter vornehmlich dem Fußverkehr dienen und nicht noch weiter eingeschränkt werden. Grünflächen sollten nicht weiter versiegelt werden. Insbesondere sollen mittelfristig gemäß Beschlusslage Rad‐ und Fußverkehr soweit wie möglich voneinander getrennt werden. Dementsprechend werden örtlich auch Fahrbahnränder bzw. Seitenstreifen, auf denen bisher Autos parkten, zum Abstellen von Fahrrädern vorgehalten.

Standorte der umgesetzten und geplanten Fahrradbügel

Standorte der umgesetzten und geplanten Fahrradbügel

Standorte der umgesetzten und geplanten Fahrradbügel 

 Eine tabellarische Übersicht der Standorte gibt es hier

Hinweis: Karte und Liste zeigt die Standorte gemäß Planung. An manchen Standorten kann die Ausführung bezüglich der Lage und Anzahl geringfügig abweichen. Sollte dieser Fall auftreten, werden die Informationen angeglichen.

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Haben Sie eine Anregung oder einen Wunsch-Standort, an dem es künftig Fahrradbügel geben soll? Dann teilen Sie uns diese(n) unter Angabe Ihrer Mailadresse an dieser Stelle unkompliziert mit.

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