Die Fulda - Das blaue Band

Wie ein blaues Band zieht sich die Fulda durch Kassel. Genutzt wird das Wasser gleichermaßen gern von Sportlern im, auf und am Wasser, von Naturliebhabern und Menschen, die ihr Domizil am Ufer aufgeschlagen haben.

Der Fluss bringt die Landschaft in die Stadt und zieht die Menschen an seine grünen Ufer

Früher einmal war Kassel sogar Hafenstadt für Binnentransporte von Getreide, Kohle und Maschinen. Seit 1977 gehört der Wasserweg der Fulda aber allein den Ausflugsschiffen und Sportskippern sowie den  Kanuten und Ruderern sowie Ausflüglern. Die finden in einem der nahe liegenden Cafés und Vereinsgaststätten auch Zeit für ein Heiß- oder Kaltgetränk. Die Cafés säumen nebst unzähligen Bootshäusern und beschaulichen Uferpromenaden die Ufer. Auch der Hessische Radfernweg R1 verläuft entlang der Fulda fast durchweg mit Blick aufs Wasser.

Umrahmt von der Fuldaaue mit dem Buga-Seengelände, der  Karlsaue und den mit Erwerbsgärtnereien, Kleingärten, Sportplätzen und Schafweiden bunt gemischten Waldauer Wiesen durchquert der Fluss die nordhessische Metropole. Kurz bevor er die Stadt Richtung Nordosten wieder verlässt, ist mit der Renaturierung der Bleichwiesen an der Ahnamündung ein attraktives Kleinod für die Bewohner des  Stadtteils Wesertor entstanden. 

Schwimmen in der Fulda

Das Schwimmen in der Fulda ist in Kassel – anders als in anderen Städten –  grundsätzlich erlaubt (Öffnet in einem neuen Tab) und hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Durch ihre Klassifikation als Bundeswasserstraße ist das Schwimmen jedoch nicht ungefährlich. Schwimmende sind dort nicht allein – auch Boote aller Art, Angelnde oder Stand-up-Paddler nutzen die Fulda gern und zahlreich. Denn neben dem Schwimmen haben auch andere Aktivitäten rund um das Fuldaufer erheblich an Bedeutung gewonnen; an verschiedenen Stellen wird der Fluss im Stadtgebiet intensiv für verschiedene Wasseraktivitäten genutzt.  Aus diesem Grunde habe die Stadt gemeinsam mit Vereinen, Verbänden, Anliegenden, Ämtern und Behörden ein neues Schild entwickelt, das in Kürze besser über die Regeln informieren solle. 

Auf dem Fluss gelten Regeln, die nicht allen bekannt sind. Gerade Badende sind sich häufig nicht im Klaren darüber, wie schwer sie für Boote zu erkennen sind. Schwimmende müssen sich daher so verhalten, dass die Schifffahrt nicht behindert wird. In bestimmten Flussabschnitten ist das Baden und Schwimmen in der Fulda generell verboten:

  • im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb einer Brücke, eines Stauwehres, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt,
  • im Schleusenbereich,
  • im Arbeitsbereich von schwimmenden Geräten,
  • an einer durch entsprechende Schilder bezeichneten Stelle.

Auch die Strömung, die Trübung des Wassers und das erfrischend kalte Wasser, das aus dem Edersee zu uns gelangt, könne Gefahren bergen. Es wird geraten, nicht in unbekannte Gewässer zu springen, da Gefahrenquellen wie bspw. Baumstämme unter Wasser oft nicht sichtbar sind. Vor dem Badevergnügen sollte sich langsam abgekühlt werden, um das Herzkreislaufsystem zu schützen.

Wichtige Hinweise für Wassersporttreibende und Schwimmende auf bzw. in der Fulda hat die Wasserschutzpolizei Hessen unten auf folgender Seite bereitgestellt: 

Hinweise zur Verkehrssicherungspflicht von Stegen

Die Stege in Kassel sind mehrheitlich im Besitz von Vereinen oder Privaten. Grundsätzlich sind Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage für die Verkehrssicherung zuständig und haften auch für diese.

Die Fulda im Stadtgebiet Kassel ist Bundeswasserstraße  

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV). Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch folgende Bundesgesetze geregelt:

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Seeschifffahrtsaufgabengesetz 
  • das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung 
  • die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.