Wohnen im Alter

Selbstständig wohnen bis ins hohe Alter – das ist der Wunsch der meisten Menschen. Ausstattung, Lage und Umfeld der Wohnung sind hierfür entscheidend.

Selbstständig leben in den eigenen vier Wänden. Wohnbedürfnisse ändern sich im Laufe des Lebens. Barrierefreiheit, eine zentrale Lage und kurze Wege stehen häufig auf der Wunschliste von Menschen im Alter. Hier finden Sie Informationen und Beratung zu verschiedenen Angeboten.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Lasten-Zuschuss (Lastenzuschuss)

Lasten-Zuschuss (Lastenzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für Personen, die eine Wohnung besitzen.
Sie bekommen dieses Geld,
wenn sie selbst in dieser Wohnung leben.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse
Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Bildungs- und Teilhabe-Paket (Bildungspaket, Teilhabepaket)

Das ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Wenn ihre Eltern Geld vom Staat bekommen.
Und die Eltern deshalb viele Sachen nicht bezahlen können.
Diese Hilfe ist zum Beispiel für:

  • Schulsachen
  • Eintritt für ein Museum
  • Eintritt für Veranstaltungen
Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

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