Eingeschränkter Zugang zur Abteilung Wohnraumversorgung und Wohnbauförderung des Bauverwaltungsamtes
Aufgrund der aktuellen Corona Epidemie bleibt unser Bereich für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Für Ihre Anträge auf Erteilung eines
- Wohnberechtigungsscheins
- einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- oder Unterlagen zur Fehlbelegungsabgabe
informieren Sie sich bitte über die Details auf den jeweiligen Dienstleistungsseiten.
Beschreibung
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Wohnungssuchende eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, sofern die maßgeblichen Einkommensgrenzen des jeweiligen Haushalts nicht überschritten werden.
Der WBS wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt; er wird für eine angemessene Wohnungsgröße entsprechend der Haushaltsgröße und der persönlichen Bedürfnisse (z. B. Schwerbehinderung) ausgestellt.
Der Wohnberechtigte kann die Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses unabhängig der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nutzen.
Für den erneuten Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein neuer WBS erforderlich.
Wichtige Informationen und Hinweise, u. a. zum Jahreseinkommen oder der zustehenden Wohnungsgröße finden Sie in nachfolgendem Link:
Hinweis zum Wohnberechtigungsschein
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Wohnberechtigungsschein
Kontakt
Wohnraumversorgung und Wohnungsbauförderung
Anschrift
Victoria-Haus
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel