Hilfen des Jobcenters
In immer mehr Haushalten in Kassel wachsen Kinder mit nur einem Elternteil auf. Dies bedeutet nicht nur ein turbulenter Alltag, sondern auch eine große Herausforderung für alleinerziehende Mütter und Väter. Besonders die Gruppe der Alleinerziehenden ist in hohem Maße von Erwerbslosigkeit und damit auch von Einkommensarmut betroffen.
Ohne Arbeitsplatz oder mit einem nicht bedarfsdeckenden Einkommen haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II). Neben den Regelleistungen, gehören auch die sogenannten „Mehrbedarfszuschläge“ dazu, sowie die Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten). Von dieser Regelleistung sollen Nahrung, Bekleidung, Strom, Möbel und anderes finanziert werden.
Im Haushalt lebende Angehörige, die nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt sind, können Sozialgeld erhalten. Hierunter fallen zum Beispiel Kinder unter 15 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind. Sie können das so genannte „Sozialgeld“ erhalten. Sozialgeld kann ebenfalls gezahlt werden, wenn der Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft ist. Bevor jedoch Sozialgeld gezahlt wird, sind zunächst andere vorrangige Leistungen zu prüfen. Darunter fallen:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit Wohngeld), wenn die Eltern eigenes Einkommen und Kinder haben – für die die Eltern Kindergeld beziehen – und Ihren Bedarf und den Bedarf der Partnerin/des Partners decken können, nicht aber den Bedarf ihrer Kinder. Mit KIZ muss die Hilfebedürftigkeit aber für mindestens drei zusammenhängende Monate überwunden werden können
- Unterhaltsvorschuss für Kinder
- Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG, Ausbildungsgeld, BAB)
- Wohngeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
Diese oben genannten vorrangigen Leistungen werden auch als Einkommen angerechnet und mindern daher den Leistungsanspruch.
In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf so genannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Ist das der Fall, dann erhöht sich der Betrag des ALG II. Ein Mehrbedarf wird durch entsprechende Nachweise automatisch ausgezahlt:
- Sie sind schwanger.
- Sie sind alleinerziehend
- Sie haben eine Behinderung und erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX.
- Sie benötigen eine kostenaufwändige Ernährung.
Schwangerschaft
Bei Schwangerschaft gibt es eine Beihilfe für Umstandskleidung und bei der Geburt des Kindes eine Beihilfe für die Erstausstattung (Babybekleidung, Baby-Bett, Kinderwagen etc.).
Ausstattung persönlicher Schulbedarf
Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen.
Zum 01.08 jeden Jahres werden 100 Euro ausbezahlt und zum 01.02 jeden Jahres 50 Euro. Die Vorlage der Schulbescheinigung reicht hierfür aus.
Weitere Leistungen sind unter Bildung und Teilhabe wiederzufinden.
Nähere Informationen zum Arbeitslosengeld II und zur Antragsstellung finden Sie unter:
Jobcenter Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)
Neben der Gewährung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist es Anliegen und Aufgabe des Jobcenters, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in das Erwerbsleben zu integrieren.
Weitere Unterstützung und Beratung für (Allein-)Erziehende finden Sie unter: Alleinerziehende (Öffnet in einem neuen Tab) und Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Jobcenter Stadt Kassel .