Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung und berufliche Erstausbildung

Angebote für benachteiligte junge sowie geflüchtete Menschen zur Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung und Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen.

Beschreibung

Alle genannten Angebote werden mit Mitteln des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets sowie kommunalen Eigenmitteln umgesetzt.

Sozialwirtschaft integriert II – Sorgearbeit im Quartier
Mit dem Projekt sollen pro Jahr bis zu 20 Personen zu Sorgeassistent_innen qualifiziert werden. Die 11-monatige Qualifizierung beinhaltet sowohl hauswirtschaftliche als auch pflegerische Anteile. Die Idee ist, die Sorgeassistent_innen in den Bereichen haushaltsnahe Dienstleistungen, betreute Wohneinrichtungen und im Quartiersmanagement einzusetzen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu generieren. Damit soll es älteren Menschen, vorübergehend immobilen Personen oder Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Die Qualifizierung erfolgt über die StadtBild gGmbH und die Pflegeschule der AWO Nordhessen in enger Kooperation mit städtischem Seniorenreferat sowie den Jobcentern Stadt und Landkreis Kassel. Die Qualifizierung ist als betrieblicher Quali-Baustein zertifiziert und kann verkürzend für eine spätere Vollausbildung angerechnet werden.


Erstausbildung integrativ und kooperativ für benachteiligte junge Menschen
Jährlich werden jeweils acht bis neun - integrative (fachpraktischer Teil der Ausbildung zum größten Teil bei einem Bildungsanbieter) und kooperative (praktischer Teil der Ausbildung in Betrieben) - Ausbildungsplätze beantragt und besetzt. Zwischen 80 und 90 % der teilnehmenden Jugendlichen erreichen einen Ausbildungsabschluss. Die Maßnahmen dauern zwischen 2 und 3,5 Jahren.

Zugangsvoraussetzungen: Die Teilnehmenden selbst oder ihre Eltern müssen von einem öffentlichen Kostenträger finanziert bzw. bezuschusst werden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt, Jugendamt) und weitere Vermittlungshemmnisse haben, wie z.B. Lernschwierigkeiten, schwierige Lebenssituation, alleinerziehend, Migrationshintergrund.


Ausbildungsvorbereitung und Ausbildungscoaching für Alleinerziehende
Während der Ausbildungsvorbereitungsphase werden alleinerziehende junge Mütter bei der Suche nach einem teilzeitausbildenden Betrieb unterstützt. Zentrales Ziel ist die Vermittlung in eine Teilzeitausbildung.
Wenn ein Ausbildungsbetrieb gefunden wurde, werden die alleinerziehenden jungen Frauen in ihrer schwierigen Lebenssituation während der Teilzeitausbildung weiterhin begleitet, gefördert und unterstützt. Die Maßnahmen dauern zwischen 2 und 3,5 Jahren.

Zugangsvoraussetzungen: Die Teilnehmenden müssen von einem öffentlichen Kostenträger finanziert bzw. bezuschusst werden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt, Jugendamt) und bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Sowohl die Ausbildungsvorbereitung als auch das Ausbildungscoaching werden für alleinerziehende Mütter in Stadt und Landkreis Kassel angeboten.


Berufliche Integrationsmaßnahme für Migranten - InMigra
Unterstützung/ Coaching für Besucher/ innen der Abschlussklassen an mehreren Kasseler Haupt- und Gesamtschulen mit Migrationshintergrund - unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes-, die Interesse an einer dualen Berufsausbildung haben. Ziel ist die Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis. In der Maßnahme wird durch ein intensives Einzelcoaching eine bestehende Lücke geschlossen, die bisher mit dem an der Schule beschäftigten Regelpersonal nicht aufgefangen werden konnte. Ämterübergreifendes Projekt mit dem Übergangsmanagement des Schulverwaltungsamtes in den Abschlussklassen.

Zugangsvoraussetzungen: Migrationshintergrund, Auswahl erfolgt durch projektbegleitende Sozialpädagogen/ innen in den Abschlussklassen.


Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung für junge Geflüchtete - AmBofF
In den sogenannten InteA - Klassen (Integration durch Anschluss und Abschluss) können junge Geflüchtete und Zuwanderer aufgenommen werden, deren Deutschkenntnisse nicht für die Teilnahme an den allgemeinen Bildungsgängen der Berufsvorbereitung ausreichen. Der InteA - Schwerpunkt liegt auf der Sprachförderung, enthält aber keine berufsorientierenden und berufsfördernden Angebote. Hier setzt die Maßnahme AmBofF an und versucht gezielt, an den drei städtischen Berufsschulen Arnold-Bode, Max-Eyth und Oskar-von-Miller motivierte Schüler/innen ím Alter zwischen 18 und 21 Jahren bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche zu unterstützen.

Zugangsvoraussetzungen: Besuch einer InteA-Klasse, Eignung und Neigung zu einer Berufsausbildung: Eine Auswahl erfolgt durch projektbegleitende Sozialpädagogen/innen.


Fit für Ausbildung für geflüchtete junge Menschen - FfA
Ziel ist die Vorbereitung junger Geflüchteter auf eine duale Ausbildung in der Verwaltung, der Wirtschaft und insbesondere dem Handwerk. Das Kooperationsprojekt mit JAFKA/ StadtBild findet in Form einer zehnmonatigen Einstiegsqualifizierung statt und soll der Zielgruppe die Voraussetzungen für einen fließenden Übergang in eine duale Berufsausbildung bieten.
Die Einstiegsqualifizierung beinhaltet den Erwerb von Fachsprache, Vertiefung allgemeinbildender Inhalte, theoretische Unterweisung, praktische Tätigkeiten und insbesondere die kulturelle und gesellschaftliche Integration. Die jungen Flüchtlinge erhalten Stützunterricht und werden im Integrationsprozess sozialpädagogisch begleitet.

Zugangsvoraussetzungen: Die Teilnehmenden müssen von einem öffentlichen Kostenträger finanziert bzw. bezuschusst werden (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt, Jugendamt) und bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet sein.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.