Maßnahmen und Angebote für Migrantinnen, Migranten und geflüchtete Erwachsene

Sprach- und Alphabetisierungskurse, Berufsorientierung, Beschäftigung, Unterstützung bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung Migrantinnen in der Sozialwirtschaft.

Beschreibung

Die Kommunale Arbeitsförderung führt fünf verschiedene Projektlinien durch:

GaLaMa für Geflüchtete - Beschäftigung und Sprache
Beschäftigung im Garten- / Landschaftsbau oder im Innenausbau/ Holzbereich. Die Maßnahme umfasst 15 bis 30 Wochenstunden. Teilweise findet parallel dazu ein Sprach- und Orientierungskurs im Umfang von bis zu 15 Std. wöchentlich statt. Wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind, können die Teilnehmenden Praktika in Regelbetrieben absolvieren. Die Teilnehmer/innen bekommen für den berufspraktischen Teil der Maßnahme einen Mehraufwand von 0,80 € pro Stunde. Die zur Durchführung des berufspraktischen Teils erforderliche Arbeitskleidung und ggfs. Fahrkarten werden gestellt. Die Maßnahme wird sozialpädagogisch begleitet und im arbeitspraktischen Bereich von ausgebildeten Fachanleitern bzw. Vorarbeitern angeleitet.

Sprach- und Orientierungskurse, Alphabetisierung
Die Kommunale Arbeitsförderung der Stadt Kassel bietet Sprachkurse in kleinen Gruppen und vereinzelt auch im Rahmen von Einzelförderung auf den Leveln A1, A2, B1, B2 und als Alphabetisierungskurse an. Ein Sprachkurs läuft in der Regel über vier Monate und beinhaltet 400 Unterrichtsstunden, das bedeutet 4 Zeitstunden bzw. 5 Unterrichtsstunden täglich. Träger der Sprachkurse ist die Volkshochschule. Einzelne Kurse finden vormittags, andere nachmittags statt. Die Sprachkurse werden sozialpädagogisch begleitet.


Sprachcafé für Mütter mit Kleinkinderbetreuung
2018 sind erneut Sprachkurse für Mütter mit Betreuung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren geplant. Der Umfang beträgt drei Zeitstunden täglich. In einer Maßnahme sind bis zu elf Mütter mit ihren Kindern. Inhalte sind Sprachvermittlung, Alphabetisierung, Orientierung in Deutschland. Wir setzen das Projekt zentral in Räumen in der Kasseler Innenstadt mit ausgebildetem Fachpersonal (Lehrerinnen/ Erzieherinnen) um.


WIR - Fallmanagement: Hilfsangebote für geflüchtete Menschen bei der Suche nach Arbeit
Bei dem WIR - Fallmanagement handelt es sich um ein Hilfsangebot für geflüchtete Menschen bei der Suche nach Arbeit. Interessierte Personen sollten mindestens 25 Jahre alt sein, in der Stadt Kassel leben und eine Aufenthaltsgestattung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung haben. Wir unterstützen bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle oder einem Arbeitsplatz.

Personen mit Interesse an unserem Angebot nennen uns ihre beruflichen Interessen und teilen uns berufliche Vorerfahrungen, Ausbildung und Schulbesuche mit. Wir überprüfen individuell die Sprachkenntnisse und Voraussetzungen für den Berufswunsch und helfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Anschließend fördern und unterstützen wir bei der Suche nach passenden Firmen und Betrieben für Hospitationen und Praktika.
Während eines betrieblichen Praktikums von bis zu vier Wochen Dauer halten wir regelmäßig Kontakt zur Einsatzstelle, beraten und vermitteln bei Unklarheiten. Nach dem Praktikum planen wir mit den Teilnehmenden die nächsten sinnvollen und realistischen Schritte für eine künftige berufliche Tätigkeit.


„Sozialwirtschaft integriert“: Migrantinnen in der Altenpflege, Erziehung, Altenpflegehilfe und Hauswirtschaft
Ausbildungsangebot für Migrantinnen –auch der 2. und 3. Generation- in den Berufsbereichen Altenpflege, Erziehung, Altenpflegehilfe und Hauswirtschaft, darüber hinaus gibt es ein Angebot für diese Personengruppe zum Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die Maßnahme beginnt mit einem Orientierungsteil im Herbst 2018, ein späterer Einstieg ist bei entsprechenden Voraussetzungen möglich. Teilnehmen können auch Frauen aus den Gemeinden, die direkt an die Stadt Kassel angrenzen. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Level A2. Die Teilnehmerinnen werden während der Teilnahmezeit durch einen persönlichen Coach unterstützt.


Zielgruppe
Die Maßnahmen sind für geflüchtete Menschen, teilweise auch für Migrantinnen und Migranten - sowohl für Personen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, als auch für Bezieher von Bürgergeld. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen mit dem 1. Wohnsitz im Stadtgebiet Kassel gemeldet sein. Prüfung und Zuweisung bei den Beziehern von Bürgergeld erfolgt durch die persönliche Integrationsfachkraft (IFK) / Sachbearbeiter/in beim Jobcenter der Stadt Kassel (JC).

Die Projekte werden mit Mitteln des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets des Landes Hessen und kommunalen Mitteln umgesetzt. Hiervon werden die Kursgebühren finanziert, zusätzlich wird anteilig eine Monatsfahrkarte (Diakonie-Ticket) übernommen. Die TN können ggfs. auch an einer Folgemaßnahme teilnehmen, einzelne Personen können mit den Mitteln des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets bis zu 12 Monate gefördert werden.


Organisatorisches
Ein Beginn ist kurzfristig möglich, sofern passende Plätze frei sind und bei den Beziehern von Bürgergeld eine Zuweisung der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters Stadt Kassel vorliegt.

Allgemeine Bewerbungen bei der Stadt Kassel bitte an das Personal- und Organisationsamt senden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.