Pakt gegen Armut - Pakthilfe

Der Kasseler Pakt gegen Armut ist eine gemeinsame Initiative von Stadtverwaltung und städtischer Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Armutsfolgen. Dieses Engagement wird mit der „Pakthilfe“ aus Spendenmitteln unterstützt.

Viele Institutionen kümmern sich in Kassel um Menschen in prekären sozialen und finanziellen Verhältnissen. Der Pakt gegen Armut vernetzt die vielen parallelen Aktivitäten und hilft dabei, die fachliche Expertise der Paktmitglieder zu koordinieren und Kräfte zu bündeln.


Gemeinsam gegen Armut - die Pakthilfe

Aufgrund der hohen Nachfrage müssen wir die Antragstellung pausieren. Wir hoffen, so schnell wie möglich wieder neue Anträge annehmen zu können.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Im Rahmen der Pakthilfe sind Projekte und Maßnahmen im Stadtgebiet Kassel förderfähig, die sich explizit an Personen bzw. Personengruppen aus Kassel richten, die besonders von Armut betroffen oder gefährdet sind, beispielsweise:

  • Aufsuchende Hilfe, wie z. B. Ausweitung von mobilen Angeboten (Getränke, Lebensmittel, Hygieneartikel, ambulante mobile Sprechstunden)
  • Günstige oder kostenfreie Mahlzeiten, die über das reguläre Angebot hinausgehen
  • Unterstützungsleistungen im Rahmen des Hitzeschutzes
  • Unterstützungsleistungen im Rahmen des Erfrierungsschutzes für Wohnungslose
  • Besondere Formate an Infoveranstaltungen zu Angeboten und Leistungen
  • Besonders aufbereitetes neu aufgelegtes Info‐Material (einfache Sprache, Fremdsprachen). 

Gefördert werden Projekte, die im Laufe des Jahres 2025 in der Stadt Kassel umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Initiativen, Einrichtungen und Organisationen sowie private bzw. nachbarschaftliche Initiativen, die in Kassel ansässig sind und hier ihre wesentliche Wirkungsstätte haben. Antragsstellende mit Sitz außerhalb Kassels können Anträge für Projekte stellen, die im Stadtgebiet Kassel umgesetzt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und sollen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Förderfähige Ausgaben sind Sachmittel und in begründeten Fällen auch Honorare. Weiterführende Informationen zur  Antragsstellung und dem Verfahren entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

präventiv (Prävention)

präventiv (Prävention)

Das bedeutet:
Man schützt sich vor etwas.
Auch wenn das noch gar nicht passiert ist.

Zum Beispiel:
Man schützt sich vor einer Krankheit.
Auch wenn man diese Krankheit noch nicht hat.
Man passt auf.
Dann bekommt man die Krankheit nicht.
Man kann auch sagen: vorbeugen.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Andreas Weber
  • Stadt Kassel; Sozialamt
  • Adobe Stock; Foto: studio v-zwoelf
  • Stadt Kassel; Foto: Andreas Weber
  • Stadt Kassel; Foto: Andreas Weber
  • Stadt Kassel; Foto: Andreas Weber
  • Prof. Dr. Wolfgang Schroeder