Städtebauliches Entwicklungskonzept „Schillerviertel“

Im Schillerviertel gibt es eine für Kassel fast einzigartige städtebauliche Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Kulturnutzungen und Bildungseinrichtungen. Städtebauliche Entwicklungskonzepte für zwei Häuserblöcke sollen zukünftige Perspektiven dieser Nutzungsmischung aufzeigen.

Baublöcke, für die Entwicklungskonzepte erarbeitet werden - Auszug aus dem Rahmenplan Schillerquartier in Kassel

Das Schillerviertel im Norden des Kasseler Hauptbahnhofs gehört administrativ zum Stadtteil Nord-Holland, liegt aber westlich der Sickingenstraße im Fördergebiet der Sozialen Stadt Rothenditmold. Über die Programmlaufzeit hinweg sollen gemäß dem Integriertem Handlungskonzept je nach Bedarf Entwicklungskonzepte beauftragt werden, mit dem Ziel, die Entwicklung von Potenzialstandorten im Schillerviertel voran zu treiben und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. 

Der „Rahmenplan Schillerquartier in Kassel“ 2019 empfiehlt die Entwicklung des Quartiers hin zum Mischgebiet und die Verbesserung der Freiraumsituation und der Durchwegung für Rad-fahrer*innen und Fußgängerinnen. Außerdem empfiehlt er für zwei Baublöcke Entwicklungskonzepte aufzustellen.

Auf Grundlage der Empfehlungen des Rahmenplans erarbeitet das Stadtteilmanagement seit 2020 städtebauliche Entwicklungskonzepte für die vorgeschlagenen Vertiefungsbereiche. Für den Baublock Schillerstraße / Sickingenstraße / Wolfhager Straße / Erzberger Straße liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, der das Ziel hat die bisherigen gewerblichen Gebietsteile aufgrund aktueller Umnutzungstendenzen in Richtung Wohnen und in Richtung kulturwirtschaftliche bzw. kulturelle Nutzungen in Mischgebiete bzw. „Urbane Gebiete“ zu ändern. Eine ähnliche Entwicklung ist auch für den Block Schillerstraße / Reuterstraße / Rothenditmolder Straße denkbar.

Im Rahmen der Untersuchung der Vertiefungsbereiche soll überprüft werden, inwieweit diese Ziele erreicht werden können bzw. welche Konflikte diesen gegebenenfalls entgegenstehen. Insbesondere sollen dabei brachliegende bzw. untergenutzte Grundstücke einbezogen und Nutzungsvorschläge erarbeitet werden. Dabei müssen bei der Untersuchung hinsichtlich der Verträglichkeit von Wohnen und Gewerbe auch die Einflüsse der Umgebung einbezogen werden. Die städtebaulichen Konzepte werden dabei mit den betroffenen Eigentümer*innen rückgekoppelt und öffentlich zur Diskussion gestellt.