Wohnquartier "Nördlicher Ortsrand Nordshausen"
Hintergrund: Zusätzlich zu den umfangreichen Aktivitäten der Stadt Kassel zur Mobilisierung innerstädtischer Flächen soll am Ortsrand Nordshausens ein qualitätvolles neues Wohnquartier mit bis zu 180 neuen Wohnungen entstehen. Städtebauliche Grundlage hierfür bildet der seinerzeit intensiv in der Bürgerschaft diskutierte und 2011 beschlossene Rahmenplan "Nördlicher Ortsrand Nordshausen".
Als wichtigen Baustein für die weitere Entwicklung haben daher im Rahmen einer sogenannten Mehrfachbeauftragung drei Arbeitsgemeinschaften aus Stadt- und Freiraumplanern städtebauliche Entwürfe für einen rund 10 ha großen Bereich am Ortsrand erarbeitet. Dabei sind drei unterschiedliche Planungsvarianten herausgekommen, die ein gutes Spektrum an städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten darstellen.
Ziel war es, eine hochwertige Ortsrandgestaltung als gemischtes Quartier aus Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln sowie auch Raum für besondere Wohnformen wie z.B. Baugemeinschaften zu schaffen. Der sensible Umgang mit dem Orts- und Landschaftsbild in dieser besonderen Lage zwischen historischem Ortskern und Dönche war eine der wesentlichen Anforderungen an die Planer. Die Stadt Kassel hat den Anspruch, ein hohes Maß an räumlicher und gestalterischer Qualität zu erzielen.
Drei unterschiedliche Planungsentwürfe für ein neues Wohnquartier am Ortsrand von Nordshausen wurden in einem Bürgerforum der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Varianten wurden zwischen Ortsbeirat, Stadtverwaltung, Planungsbüros sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.
Bebauungsplan VIII/14 "Nördlicher Ortsrand Nordshausen" und VIII/15 "Im Feldbach"
Für den "Nördlichen Ortsrand Nordshausen" und für den Bereich um die Straße "Im Feldbach" in Nordshausen werden Bebauungspläne gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Ziel der Planung ist es, auf der Grundlage des "Rahmenplanes nördlicher Ortsrand Nordshausen" Wohnbauflächen für eine ortsverträgliche und mit der Ortslage verbundene Siedlungsentwicklung auszuweisen, zusammenhängende Grünflächen ("Konzept der grünen Zungen" zur Verzahnung von Ortskern und Landschaft) zu sichern und zu entwickeln und bestehende Nutzungen einzubeziehen. Die Eingangssituation in den Ortsteil soll städtebaulich verträglich geordnet werden. Die innere und äußere Verkehrserschließung und eine Durchwegung des Gebietes für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Verknüpfung mit der vorhandenen Ortslage soll entwickelt und gesichert werden. Der Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen (v.a. Wohnen, Sport, Grün- und Umweltbelange) ist zentraler Baustein der Planung.
Das Gebiet "VIII/14 Nördlicher Ortsrand Nordshausen" umfasst Flächen im Bereich der Straßen Korbacher Straße, In den Steinern, Eichenrodstraße, Grubenrain und Auf der Dönche in den Gemarkungen Nordshausen und Oberzwehren. Es wird wie folgt eingegrenzt: Im Westen durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 66/22, 72/6 und 72/47 und 72/46, im Norden zwischen Sportplatz und der Straße ‚Grubenrain‘ durch eine Linie 23,00 m nördlich der südlichen Parzellengrenze der Straße ‚Auf der Dönche‘, die westliche, nördliche und östliche Grenze des Flurstückes 30/17 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen) und durch eine 130 m lange Linie in Richtung Osten durch die Flurstücke 1/1, 2/4, 2/5, 3/1 und 4/1, im Osten durch eine Linie von der östlichen Grenze des Flurstückes 4/1 (alle Flur 2, Gemarkung Oberzwehren) zur Eisenbahnstrecke, im Süden durch den nördlichen Rand der Eisenbahnstrecke, durch den westlichen Rand des Flurstücks 47/68, die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Korbacher Straße, die westliche Grenze der Flurstücke 37/2 und 37/3, die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße "In den Steinern", und die östlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke 66/23 und 66/18, eine ca. 10 m lange Linie von der Straßenbegrenzungslinie der Gänseweide zum Flurstück 66/22 und die südliche Grenze des Flurstückes 66/22 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen).
Das Gebiet "VIII/15 Im Feldbach" wird wie folgt eingegrenzt: Im Westen durch eine parallel zur Straße ‚Im Feldbach‘ und durch die Flurstücke 75/2 und 73/2 verlaufende 250 m lange Linie in Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 75/1, im Norden von dort nach Nordosten verlaufend und weiter auf der Höhe der Straße ‚Im Feldbach‘ entlang einer ca. 125 m langen Linie 23,00 m nördlich der südlichen Parzellengrenze der Straße ‚Auf der Dönche‘, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 72/21 und 72/12, im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße "In den Steinern" und die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße "Im Feldbach", die südliche Grenze des Flurstücks 74/11, die östliche, südliche und westliche Grenze des Flurstücks 74/9, einen Teil der westlichen Grenze des Flurstücks 74/10 sowie einen Teil der südlichen Grenze des Flurstücks 75/2 (alle Flur 2, Gemarkung Nordshausen).
Martin Lindemann
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Ortskern Nordshausen
Ortskernstudie
Mit der Ortskernstudie hat die Stadt Kassel einen ersten Schritt für einen städtebaulichen Entwicklungsprozess für den Stadtteil Nordshausen angestoßen. Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur, die Qualitäten der Freiräume und die ortsbildprägende Bausubstanz zu sichern und weiteren Wohnraum zu schaffen.
Die alten Ortskerne in unseren Stadtteilen bieten gute Wohn- und Lebensverhältnisse und haben besondere bauliche Qualitäten. Hierdurch ergeben sich aber auch umfassende Anforderungen: Zum einen sollen denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen von geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung gesichert und für eine zeitgemäße Nutzung gestaltet werden. Zum anderen soll Wohnraum auch nach einer Sanierung bezahlbar bleiben. Ansprüche an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse, Anforderungen an den Denkmalschutz oder energetische Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle wie der Wunsch nach Individualität und Gestaltung.
In den vergangenen Jahren wurden einzelne Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen mit viel Engagement der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt oder begonnen. Die Stadt Kassel unterstützt dieses Engagement und strebt gleichzeitig eine noch intensivere Begleitung dieser Entwicklung mit dem Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Stadtteilentwicklung an. Nordshausen dient dabei auch als Vorreiter für die Entwicklung anderer Ortskerne Kassels.
Zu einer erfolgreichen Entwicklung gehört neben der inhaltlichen Begleitung auch die Begleitung zu Fragestellungen der Finanzierung:
Welche Unterstützung und Fördermöglichkeiten gibt es?
Wie passt die Entwicklung des Ortskerns zu einem ganzheitlichen und gesamtstädtischen Ansatz?
Wie können wir Sie als private Eigentümerinnen und Eigentümer in Ihrem Engagement unterstützen?
Mit der Ortskernstudie wurde eine Grundlage geschaffen, welche die städtebauliche Situation in Nordshausen mit ihren Potenzialen und Defiziten betrachtet und ein Konzept zur baulichen und räumlichen Entwicklung vorschlägt. Der ca. 7,4 ha große Untersuchungsbereich ist durch den engen und geschwungenen Verlauf der Korbacher Straße städtebaulich geprägt und bietet beispielsweise aufgrund von Leerständen bauliche Ansatzpunkte für eine gestalterische und funktionale Aufwertung und Ergänzung.
Ein wichtiges Ziel der Planung ist die Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Bewohnerinnen und Bewohner. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden anhand der Studie und in verschiedenen Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten die Möglichkeiten eigener Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen und entsprechende Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Auch durch Ihre Ideen, Bedenken und Anregungen konnten das Planungsbüro BAS und das Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz erste Konzeptvorschläge erarbeiten. Die städtebauliche Studie für den Ortskern dient als verbindliche Leitlinie für die zukünftige Entwicklung von Nordshausen und zeigt neue Perspektiven für das attraktive Wohnen und Leben in unseren Ortskernen auf.
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Bebauungsplan VIII/25 "Wegelänge" 1. Änderung
Für das Gebiet zwischen der Korbacher Straße, der Wegelänge und der Felchenstraße im Stadtteil Nordshausen wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/25 geändert. Ziel und Zweck der Änderung ist es, auf Grundlage der Zielsetzungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2011 beschlossenen ‚Entwicklungskonzeptes Nordshausen‘, die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die tatsächlichen Gegebenheiten im Plangebiet und an eine geänderte Rechtslage anzupassen sowie noch unbebaute Grundstücke zu entwickeln. Das Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren erfolgen.
Das Gebiet wird wie folgt eingegrenzt: Im Norden durch die Straßenmitte der ‚Korbacher Straße‘, im Osten durch die Straßenmitte der Felchenstraße, im Süden durch die Straßenmitte der "Wegelänge", die östliche Grenze des Flurstückes 62/1 sowie eine ca. 160 m lange Linie 30 m südlich der Straßenbegrenzungslinie der ‚Wegelänge‘, im Westen durch die Straßenmitte der ‚Wegelänge‘ sowie eine ca. 150 m lange Linie 25 m westlich der Straßenbegrenzungslinie der ‚Wegelänge‘ durch das Flurstück 72/3 (alle Flur 7, Gemarkung Nordshausen).
Martin Lindemann
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