Beschreibung
In Deutschland sind viele Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Das zuständige Gesundheitsamt erhält die Meldung von einem Labor oder von der behandelnden Ärztin beziehungsweise dem behandelnden Arzt. Neben vielen anderen Aufgaben übermittelt das Gesundheitsamt die Daten dann an die jeweilige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut.
Das Gesundheitsamt Region Kassel erfasst in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen meldepflichtige übertragbare Krankheiten. Es wertet Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Es berät, bietet Impfungen an und führt Schulungen durch.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Aufklärung über Ansteckung, Erkrankung und Behandlung
- Frühzeitige Erfassung der Erkrankungsfälle
- Beratung und fachliche Betreuung von erkrankten Personen, Angehörigen und Einrichtungen
- Suche nach der Infektionsquelle, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Beratung zu Infektionskrankheiten
Montag | 8 - 16 Uhr |
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Dienstag | 8 - 16 Uhr |
Mittwoch | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag | 8 - 16 Uhr |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr |
Hinweis
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