Masernschutzgesetz

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.

Aktuelles

Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Beschäftigte von  Gesundheitseinrichtungen müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen. Dem Gesundheitsamt zu melden sind durch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen Personen,

  • die bereits vor dem 1. März 2020 in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung tätig waren und bis zum 31. Juli 2022 keinen Nachweis vorlegen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnten;
  • wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises bestehen.

Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet. Das ist in Kassel das Gesundheitsamt Region Kassel. Meldungen können online über dieses Meldeportal erfolgen. 

hier melden (Öffnet in einem neuen Tab)

Informationen zur Umsetzung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Robert Koch‐Institut (RKI) sowie dem Paul‐Ehrlich‐Institut (PEI) Bürgerinformationen zur Umsetzung des neuen Masernschutzgesetzes auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt:  Alles Wissenswerte zum Masernschutz (Öffnet in einem neuen Tab)

Sie finden dort Fragen und Antworten sowie Informationen für

  Eltern und Erziehungsberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)

  Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen (Öffnet in einem neuen Tab)

  Leitungen von Einrichtungen, die Ärzteschaft und den öffentlichen Gesundheitsdienst (Öffnet in einem neuen Tab)

Wichtige Merkblätter zum Herunterladen finden Sie am Ende der jeweiligen Seite.

Dienstleistungen des Gesundheitsamtes

  • Gesundheitsamt Region Kassel

    Impfsprechstunde

    Das Gesundheitsamt Region Kassel impft und berät Sie individuell in seiner Impfsprechstunde.
  • Gesundheitsamt Region Kassel

    Beratung zu Infektions­krankheiten

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.