Aktuelles
Kinder und Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen. Dem Gesundheitsamt zu melden sind durch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen Personen,
- die bereits vor dem 1. März 2020 in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung tätig waren und bis zum 31. Juli 2022 keinen Nachweis vorlegen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnten;
- wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises bestehen.
Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet. Das ist in Kassel das Gesundheitsamt Region Kassel. Meldungen können online über dieses Meldeportal erfolgen.
Informationen zur Umsetzung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Robert Koch‐Institut (RKI) sowie dem Paul‐Ehrlich‐Institut (PEI) Bürgerinformationen zur Umsetzung des neuen Masernschutzgesetzes auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt: Alles Wissenswerte zum Masernschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie finden dort Fragen und Antworten sowie Informationen für
Eltern und Erziehungsberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)
Wichtige Merkblätter zum Herunterladen finden Sie am Ende der jeweiligen Seite.