Aktuelles
Kinder ab zwei Jahren und Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen (alle nach 1970 geborenen Personen) müssen einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen.
Kinder unter zwei Jahren, müssen mindestens eine Masern-Schutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen und können dann aufgenommen werden. Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden. Der Immunitätsstatus muss nachgeholt werden.
Dem Gesundheitsamt zu melden sind durch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen Personen,
- die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung tätig sind und bisher keinen Nachweis vorgelegt haben,
- wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises bestehen.
Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet. Meldungen können online über dieses Meldeportal erfolgen.