Reisepass beantragen

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.

Reisepass beantragen

Beschreibung

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite  www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Seit 01.11.2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.
Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 2 Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.


Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 96 Stunden zu erhalten.
Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig sein.

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes:
 Reise und Sicherheitshinweise (Öffnet in einem neuen Tab)

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Nähere Informationen sowie den weiteren Ablauf erfragen Sie bitte bei der Antragsstellung Ihres Ausweisdokumentes.


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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Einbürgerung (eingebürgert)

Einbürgerung (eingebürgert)

Das ist eine Urkunde.
Sie ist für Personen aus einem anderen Land.
Sie bekommen diese Urkunde:
Wenn diese Personen in Deutschland leben.
Und den deutschen Pass bekommen.
Dann haben sie die deutsche Staats-Bürgerschaft.
Das bedeutet:
Sie sind Deutsche.

Übermittlungs-Sperre (Übermittlungssperre)

Übermittlungs-Sperre (Übermittlungssperre)

Das ist ein Verbot.
Dann dürfen von einer Person bestimmte Daten aus dem Melde-Register nicht weiter-gegeben werden.

Ein Melde-Register ist eine Liste.
Darin stehen Daten von Personen.
Zum Beispiel:

  • Namen.
  • Adressen.
Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Personen-Stands-Urkunde (Personenstandsurkunde)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Das ist diese Person.

Dieses Papier hat einen Stempel.
Dann weiß man:
Diese Info ist von Fach-Leuten aus dem Bereich Recht geprüft.
Das nennt man auch beglaubigt.

So ein Papier gibt es auch beim Standes-Amt.
Das ist das Amt, wo man heiratet.
Dort kann man eine Kopie von diesem Papier machen.
Diese Kopie muss auch beglaubigt sein.

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Apostille

Apostille

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt.
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.
Sie ist nicht gefälscht.

Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.

Legalisation

Legalisation

Das ist ein Papier.
Es ist so etwas Ähnliches wie eine Apostille.
Darin steht:
Dieses Dokument aus Deutschland ist echt
Oder
Diese Urkunde aus Deutschland ist echt.

Sie ist nicht gefälscht.
Man braucht dieses Papier.
Wenn man in einem anderen Land arbeitet.
Oder wenn man in einem anderen Land lebt.
Man braucht dieses Papier.
Wenn eine Apostille nicht ausreicht.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Wohnungs-Geber-Bestätigung (Wohnungsgeberbestätigung)

Das ist ein Papier vom Vermieter.
Darin steht:
Diese Person ist in einem Miets-Haus eingezogen.

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Verpflichtungs-Erklärung (Verpflichtungserklärung)

Das ist ein Papier.
Darin erklärt man:
Ich bezahle Sachen für eine andere Person.
Wenn diese andere Person in Deutschland ist.
Wenn diese Person aus einem anderen Land kommt.

Das bedeutet:
Man bezahlt das, was die Person zum Leben braucht.
Zum Beispiel:

  • Lebensmittel
  • Geld für Miete
  • Geld für Medikamente

Man hilft dieser Person.
Wenn diese Person in Deutschland leben möchte.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Fiktions-Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung)

Das ist ein Papier vom Staat.
Darin steht:
Eine Person hat eine Aufenthalts-Erlaubnis beantragt.
Das bedeutet:
Diese Person darf in Deutschland leben.
Diese Person hat das Recht dazu.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
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  • Gemeinden
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  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Sabrina Ott