Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Beschreibung
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
Details
Voraussetzungen
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Die Unterschrift ist vor Ort im Bürgerbüro zu leisten.
Wichtig: Ihre Unterschrift können wir nur dann beglaubigen, wenn Sie bei uns vor Ort im Beisein des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin, der/die die Beglaubigung vornimmt, geleistet wird.
In den Fällen, in denen von uns keine Beglaubigung vorgenommen werden kann, kann unter Umständen das Ortsgericht weiterhelfen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das deutsche Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Gebühren
6 Euro pro Unterschrift
Die Gebühr ist vor Ort zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten; ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung (im Bürgerbüro erhältlich) der sorgeberechtigten Eltern mitzugeben. Die Unterschrift auf dieser Einverständniserklärung kann im Bürgerbüro beglaubigt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes:
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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