Mit einer Beglaubigung eines Dokumentes wird die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt.
Beglaubigung von Dokumenten
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten mit dem Original bestätigt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Details
Voraussetzungen
Wir beglaubigen Kopien in zwei Fällen:
Das Original stammt von einer deutschen Behörde. Beispiele: Schulzeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnis von Behörden
Sie benötigen die Kopie für eine deutsche Behörde. Beispiele: Übersetzung (z. B. Zeugnisse) aus anderen Sprachen von einem anerkannten Dolmetscher für behördliche Zwecke, Arbeitszeugnisse (Beurteilungen) für behördliche Zwecke
Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Ausnahmen:
Kopien von bestimmten Dokumenten können Sie nur bei derjenigen Behörde beglaubigen lassen, die das Original ausgestellt hat.
Beispiele:
Personenstandsurkunden (wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt)
Wenn Sie nur einen Teil des Originals vorlegen, beglaubigen wir die Kopie ebenfalls nicht.
Beispiel: Sie bringen von einem Original mit mehreren Seiten nur eine Seite mit.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente im Original
ausländische Dokumente mit Übersetzung im Original
Gebühren
Die Kopie wird im Bürgerbüro erstellt:
für die erste Seite 2 Euro
für jede weitere Seite des gleichen Dokumentes 1 Euro
Anfertigen der Kopie in DIN A 4, je Seite 0,30 Euro
Anfertigen der Kopie in DIN A 3, je Seite 0,60 Euro
Sie bringen die Kopie mit:
für die erste Seite 3 Euro
für jede weitere Seite des gleichen Dokumentes 1,50 Euro
Die Gebühr ist vor Ort zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Bis zu 10 Beglaubigungen erhalten Sie in der Regel direkt ausgehändigt. Mehr als 10 Beglaubigungen benötigen eine Bearbeitungszeit von ein bis zwei Tagen. Beglaubigungen von Unterschriften erfolgen sofort.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen für Sie erledigen. Für eine öffentliche Beglaubigung ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.
Wenn Übersetzungen ausländischer Dokumente beglaubigt werden sollen, müssen die Fotokopien im Bürgerbüro erstellt werden.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Sie benötigen dann zusätzlich eine Apostille oder Legalisation [Apostille, Legalisation].
Um sich zu informieren und Behördengänge komfortabel zu erledigen, haben wir eine Übersicht speziell für Studierende zusammengestellt. Studieren in Kassel
Rechtsgrundlagen
§ 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
§ 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
With Google Translate, kassel.de can be translated into other languages. If you select a language, you leave kassel.de and retrieve content on Google servers. The city of Kassel has no influence on the processing of your data by Google. If you don‘t want your data to be transmitted to Google close this window by clicking "X".