Wenn Sie die sofortige Ausstellung eines Personalausweises benötigen, kann dieser befristet auf 3 Monate ausgestellt werden.
Personalausweis, vorläufiger
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde) vorzulegen.
Details
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz Kassel
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel" (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Gebühren
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Nach einer Namensänderung (z.B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 8 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.
In begründeten Einzelfällen kann der Personalausweis auch am Nebenwohnsitz beantragt werden. Die Gebühr erhöht sich dann um 13 Euro.
Reisen Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: Reise- und Sicherheitshinweise (Öffnet in einem neuen Tab)
Reisen ohne Eltern Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines/einer Sorgeberechtigten ist es empfehlenswert, dem Kind eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Informationen in nachfolgendem Link, unter der Rubrik "Was ist noch wichtig": Beglaubigung von Unterschriften
Zur Vorbereitung und Planung einer Reise haben wir einige hilfreiche Informationen zusammengestellt: Gute Reisevorbereitung
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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