Aktuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund der Corona-Pandemie
Welche Dokumente sind für Reisen innerhalb der EU wichtig?
Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig?
Was ist bei Reisen in Nicht – EU-Staaten zu beachten?
In einigen Ländern muss Ihr Reisedokument bei der Einreise noch bis zu 6 Monaten gültig sein bzw. können Sie nicht in jedes Land mit einem vorläufigen Ausweisdokument einreisen.
In einigen Ländern außerhalb Europas benötigen Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein, um dort Autofahren zu dürfen.
Die genauen Einreise- und Durchreisebestimmungen für alle Länder und die Adressen der Vertretungen fremder Staaten in Deutschland finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Für manche Länder benötigen Sie für die Einreise weiterhin ein Visum und/oder für die Durchreise ein "Transitvisum".
Als Inhaber eines deutschen Aufenthaltstitels können Sie sich bis zu drei Monaten innerhalb der Schengenstaaten aufhalten.
Weitere hilfreiche Informationen außerhalb des städtischen Dienstleistungsangebots:
Welche Reisedokumente können für Kinder wichtig sein?
Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente.
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung (im Bürgerbüro erhältlich) mitzugeben.
Hinweis: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen immer beide Elternteile unterschreiben.
Weitere hilfreiche Informationen außerhalb des städtischen Dienstleistungsangebots: |
Nicht alle Länder erkennen den Kinderreisepass an und fordern einen "richtigen" Reisepass (Europass). Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts:
Welche Reiseimpfungen können wichtig sein?
Das Auswärtige Amt bietet umfangreiche Informationen zum Thema Gesundheit und Reisen in ferne Länder:
Was muss beachtet werden, wenn das Heimtier mit auf die Reise soll?
Innerhalb der EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem insbesondere die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Broschüre "Tier und Urlaub" herausgegeben. Neben den Reisebestimmungen können Sie dort nachlesen, was Sie beachten sollten, damit der Urlaub für Ihr Tier so angenehm wie möglich verläuft.
Welche Unterlagen werden für eine Eheschließung im Ausland benötigt?
Manche Staaten fordern ein Ehefähigkeitszeugnis. Welche Unterlagen Sie dafür im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei Ihrem Standesamt.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie zur Eheschließung im Ausland weiter benötigen. Auskünfte darüber geben Ihnen das Standesamt an Ihrem ausländischen Eheschließungsort oder die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Vorabinformationen finden Sie hier:
Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachträglich in das deutsche Eheregiste eintragen lassen. |
Weitere allgemeine Länderinformationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Einen schönen Urlaub wünscht Ihnen Ihr Servicecenter Kassel.
Bei weiteren Fragen zum Thema Reisen können Sie sich über die Behördennummer (0561) 115 telefonisch an uns wenden.