Wenn Sie sofort einen Reisepass benötigen, kann dieser in besonderen Einzelfällen für maximal ein Jahr ausgestellt werden.
Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Details
Voraussetzungen
deutsche Staatsangehörigkeit
Hauptwohnsitz in Kassel
persönliche Vorsprache für die Unterschrift ist erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der "Fotomustertafel" (Öffnet in einem neuen Tab).
Bei der Antragstellung ist ein schriftlicher Nachweis erforderlich, dass der Reisepass sofort benötigt wird und selbst die Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren (Lieferung innerhalb von 3-4 Werktagen) nicht mehr ausreicht. Ein solcher Nachweis könnte z. B. eine Buchungsbestätigung für einen Flug am Folgetag sein.
Hinweise zum Passbildautomat Für Passbilder steht ein Automat zur Verfügung, der ausschließlich Bilder in digitaler Form erstellt und direkt an die jeweilige Sachbearbeitung weiterleitet. Die Bilder können nicht ausgedruckt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, das Bild am Automaten vor Ihrem Termin zu erstellen. Der Automat kann ab einer Körpergröße von 1,30 m genutzt werden. Kosten: 5 Euro. Der Betrag wird bei der Sachbearbeitung bezahlt.
Gebühren
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem Kind vorspricht, ist eine formlose Einverständniserklärung und das Ausweisdokument des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils (im Original oder als gut leserliche Kopie) vorzulegen. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Reisepass unterschreiben. In begründeten Einzelfällen kann der vorläufige Reisepass auch am Nebenwohnsitz beantragt werden. Wir müssen in solchen Fällen eine Passermächtigung von der Hauptwohnsitzgemeinde anfordern. Die Gebühr verdoppelt sich dann.
Reisen Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA. Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: Reise und Sicherheitshinweise (Öffnet in einem neuen Tab)
Reisen ohne Eltern Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ist es empfehlenswert, dem Kind eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt die weiteren Informationen in nachfolgendem Link: Beglaubigung von Unterschriften
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
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