Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Anschrift
Rathaus - Bürgerbüro
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel