Wer sind die Laiendolmetschenden und welche Sprachen sprechen sie?
Aktuell stehen 16 ehrenamtliche Laiendolmetschende zur Verfügung. Die Männer und Frauen haben eine eigene Zuwanderungsgeschichte und eine andere Muttersprache als Deutsch, verfügen jedoch über gute Deutschkenntnisse. Sie sind unterschiedlichen Alters und haben verschiedene Ausbildungen, Studienwege oder Berufe. Wichtig ist: Sie haben keine Ausbildung im Bereich Dolmetschen, es handelt sich um Laien.
Sie sprechen: Türkisch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Arabisch, Spanisch, Somali, Suaheli, Kurmanci
Für welche Art von Terminen können die Dolmetschenden angefragt werden und wo können sie nicht eingesetzt werden?
Die Dolmetschenden bieten Dolmetschtätigkeiten (mündlich) im Rahmen von einzelnen Einsätzen an. Sie erhalten ihre Ehrenamtspauschale pro Einsatz und pro Klientin und können daher nur für verbindlich vereinbarte Termine eingesetzt werden.
Die ehrenamtlichen Laiendolmetschenden dürfen laut Programm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration keine Einsätze wahrnehmen
- vor Gericht,
- bei der Polizei,
- beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
- bei der Ausländerbehörde,
- bei den Jobcentern/Agenturen für Arbeit und
im medizinischen Bereich.
Die Dolmetschenden dürfen die Einsätze nicht selbstständig organisieren. Sie dürfen die Klientinnen und Klienten sowohl während als auch außerhalb des Einsatzes im Rahmen des Programms nicht begleiten oder beraten. Sie dürfen nicht außerhalb des Stadtgebietes von Kassel eingesetzt werden. Grenzen gibt es darüber hinaus für den Einsatz bei thematisch belastenden, sehr sensiblen Gesprächen.
Auch für Dolmetschtätigkeiten auf Abruf / auf Verdacht sind die Dolmetschenden nicht abrufbar.
Wie kann ich Laiendolmetschende anfragen? Wieviel Vorlaufzeit muss ich einplanen?
Wenden Sie sich bitte an das Amt für Chancengleichheit der Stadt Kassel.
Ansprechpersonen: Birgül Aslan (0561/787-7079) und Samuel Rettenmaier (0561/787-7037)
E-Mail: wir.dolmetschenkasselde
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage mit u. g. Informationen an Birgül Aslan und Samuel Rettenmaier unter: wir.dolmetschenkasselde
- Name der Organisation
- AnsprechpartnerIn
- Termin des Einsatzes (Datum und Uhrzeit)
- Dauer des Einsatzes (ungefähr)
- Thema des Einsatzes (ohne personenbezogene Daten)
- Ort des Einsatzes
- Anzahl der beratenen Personen (KlientInnen)
- Sprache der Dolmetschtätigkeit
- Präferenz für eine Laiendolmetscherin oder einen Laiendolmetscher (bspw. wenn eine Laiendolmetscherin oder ein Laiendolmetscher schon bei einem anderen Termin mit dem Klienten oder der Klientin gedolmetscht hat oder sich mit besonderen Begrifflichkeiten auskennt...)
Sie bekommen vom Amt für Chancengleichheit sobald wie möglich eine Rückmeldung über Ihre Anfrage.
Die ehrenamtlichen Laiendolmetschenden übernehmen die Dolmetschtätigkeiten innerhalb ihrer Freizeit. Je früher der Einsatz planbar ist (z. B. mind. zwei Wochen vorher), desto eher kann der Termin wahrgenommen werden. Uns ist bewusst, dass auch oft für kurzfristige Termine Dolmetschleistungen benötigt werden. Bitte wenden Sie sich an uns, wir bemühen uns, auch kurzfristig Laiendolmetschende zur Verfügung zu stellen.
Muss der Klient oder die Klientin, für die/den gedolmetscht wird, einverstanden sein?
Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Institutionen, die einen Einsatz mit ehrenamtlichen Laiendolmetschenden planen, dafür Sorge tragen, dass die Klientin oder der Klient einverstanden damit sind.
Wie läuft ein Einsatz mit Laiendolmetschenden ab?
Die ehrenamtlichen Laiendolmetschenden übernehmen die Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeiten für die Organisationen, nicht für Klienten. Deshalb benötigen sie vor dem Einsatz eine kurze Vorbereitungszeit von 5 bis 10 Minuten mit dem Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin der Organisation. Es geht dabei darum, sich gemeinsam über Informationen bzgl. des Falles, über Begrifflichkeiten sowie die Regeln der Dolmetschtätigkeiten auszutauschen. Die Laiendolmetschenden kommen dementsprechend früher zu dem Termin als die Klientinnen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminplanung!
Zu Beginn des Einsatzes werden die ehrenamtlichen Laiendolmetschenden an den Klienten in der gefragten Sprache Informationen über folgende Aspekte geben:
- Seine bzw. ihre ehrenamtliche Tätigkeit,
- über das Programm,
- Schweigepflicht
- über ihre Arbeitsweise (Die Dolmetschenden sind verpflichtet, alles zu übersetzen, was ausgesprochen wird. Bei Bedarf dürfen sie für eine vollständige Übertragung die Sprechenden unterbrechen.)
Was soll ich nach dem Einsatz mit Laiendolmetschenden tun?
Das Amt für Chancengleichheit muss die erfolgten Einsätze dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nachweisen. Dies funktioniert über einen sog. „Einsatzzettel“. Wir bitten Sie, ihn auszudrucken, auszufüllen und zu unterschreiben, bevor Sie ihn an die Laiendolmetschenden weitergeben. Er oder sie unterschreibt ihn ebenfalls und leitet den Bogen an das Amt für Chancengleichheit weiter.
Welche Qualifizierungen haben die Dolmetschenden erhalten und welchen Verpflichtungen unterliegen sie?
Alle Laiendolmetschenden im Programm haben eine Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten durchlaufen. Schwerpunkte waren hier:
- Einführung in die Dolmetschtätigkeit
- Rollenverständnis und Positionierung: Profil ehrenamtlicher Laiendolmetschenden
- Ethische Arbeitsprinzipien aus der Perspektive der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Reflektierter Umgang mit kulturellen, sozialen, situationellen, emotionalen, nonverbalen und verbalen Faktoren in Dolmetschsituationen
- Sensibilisierung für die Dolmetschtechniken und Dolmetschstrategien sowie für die Interventions- und Steuerungsstrategien
- Spezifische soziale Handlungsstrategien: Empathiefähigkeit und Selbstschutz
- Techniken zur Abgrenzung und zum Umgang mit Rollenkonflikten
- Einführung in die Dolmetscheinsätze im Bildungsbereich
Die ehrenamtlichen Laiendolmetschenden werden geschult und verpflichten sich schriftlich zu bestimmten Arbeitsprinzipien (bspw. Schweigepflicht; Allparteilichkeit und Neutralität der Rolle des Dolmetschers, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit der Übersetzung, Empathie, Distanz und Nähe in Dolmetschsituationen, interkulturell kompetenter Umgang mit verschiedenen schwierigen Situationen)