Genealogische Quellen
Zusätzlich zur Quellenübersicht vermittelt unser „Informationsblatt zur Familienforschung“ weiterführende Informationen zur genealogischen Arbeit.
Standesamtsregister | notwendig: Name, Geburts-, Heirats- oder Todesjahr |
- Geburtsurkunden (älter als 110 Jahre) - Heiratsurkunden (älter als 80 Jahre) - Sterbeurkunden (älter als 30 Jahre) |
1874 - 1912 1874 - 1942 1874 - 1992 |
MELDEREGISTER | notwendig: Name, ggf. Geburtsdatum, ungefährer Zeitraum des Aufenthalts in Kassel |
- Einwohnermeldekarten | 1868 - ~1945 |
HAUSSTANDSBÜCHER | zu beachten: Einsicht kann nur durch Mitarbeiter des Stadtarchivs erfolgen |
- Bewohner eines Hauses | 1909 - 1968 |
ADRESSBÜCHER | zu beachten: aufgeführt ist in älteren Büchern nur der Haushaltsvorstand |
- Einwohner nach Straßen- und Familiennamen | 1830 - 1993/1994 |
Recherche
Zugang zu den Melde- und Standesamtsregistern erhalten Sie lediglich über den Namen und das Geburtsdatum der gesuchten Person. Das Stadtarchiv verfügt nicht über Findbücher oder Datenbanken, mit denen nach Personen gesucht werden kann.
Auch wenn Sie die Unterlagen selbst in unserem Lesesaal auswerten möchten, ist es sinnvoll, bereits vorab eine Anfrage an das Archiv zu stellen. So reduzieren Sie die Wartezeit bei Ihrem Archivbesuch.
Adressbücher sind in unserer Handbibliothek im Lesesaal jederzeit verfügbar.
Auskunft
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, vor Ort zu recherchieren, beantworten wir gern auch schriftliche Anfragen (per Post oder E-Mail). Sofern der Erhaltungszustand es zulässt, können Sie gegen Gebühr (beglaubigte) Reproduktionen von Personenstandsunterlagen in Auftrag geben.
Schutzfristen
„Archivalien können grundsätzlich erst 30 Jahre nach ihrer Entstehung benutzt werden. Die Archivsatzung des Stadtarchivs in Verbindung mit dem Hess. Archivgesetz schränkt die Benutzung personenbezogener Unterlagen jedoch weiter ein: In der Regel können diese erst 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Personen bzw. - falls das Todesdatum nicht bekannt ist - 100 Jahre nach deren Geburt genutzt werden. Eine Verkürzung der Schutzfrist können Sie mit einem Antrag auf Schutzfristverkürzung erfragen.
Gebühren
Genealogische Recherchen sind im Stadtarchiv Kassel gebührenpflichtig. Für Auskünfte wird der Arbeitsaufwand des Archivpersonals unabhängig vom Rechercheergebnis pro angefangene Viertelstunde berechnet, derzeit 12,25 Euro. Hinzukommen ggf. Kosten für Kopien, derzeit 0,30 Euro pro Blatt. Für Beglaubigungen berechnen wir eine Gebühr von derzeit 2 Euro für die erste Seite einer Urkunde, für jede weitere Seite fallen Kosten in Höhe von 1 Euro an.
weiterführende Informationen
Bis zur Einrichtung der Standesämter 1874 wurden Personenstandsbeurkundungen ausschließlich von den Kirchen vorgenommen. Die Kirchenbücher der Kasseler Kirchengemeinden befinden sich in den Archiven der jeweiligen Kirchen, vornehmlich im Archiv der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.
Die Einwohnermeldedaten von Personen, die in den letzten 55 Jahren in Kassel gemeldet waren, befinden sich noch bei der Meldebehörde. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister beim Bürgerbüro weiterhelfen.
Informationen zu den Geburten der letzten 110, den Heiraten der letzten 80 und den Sterbefällen der letzten 30 Jahre erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.