Neue Grundlagen für Mietvereinbarungen
Die Stadt Kassel hat einen qualifizierten Mietspiegel. Nach der erfolgten Zustimmung des Magistrats tritt die neue Übersicht über die sogenannten ortsüblichen Vergleichsmieten in Kassel zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Mietspiegel dient vor allem der Transparenz und Rechtssicherheit bei Mieterhöhungen und Neuvermietungen. Er ist ein Mittel zur Versachlichung von Konflikten rund um die Miete und damit auch ein wirksames Mieterschutzinstrument.
Dabei ist der Mietspiegel eine auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelte Übersicht über die in Kassel am 1. September 2023 vorliegenden Grundmieten im Bereich der nicht geförderten Wohnungen. Er basiert auf einer Befragung von 10.000 zufällig ausgewählten Mieter-Haushalten und wurde im Auftrag der Stadt Kassel vom Unternehmen FUB IGES aus Hamburg erstellt. Bei der Fortschreibung 2026 wurde die Basismieten um die verlaufene Inflation, + 4,07 % innerhalb von zwei Jahren, angepasst.
Transparenz bei Mieterhöhung
Häufige Anwendungsfälle des Mietspiegels sind Mieterhöhungen. Vermieter sind künftig verpflichtet, sich an der im Mietspiegel für das jeweilige Grundstück ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren oder diese zumindest als Information mit anzugeben, wenn sie die Mieterhöhung nicht mit dem Mietspiegel begründen. Der Mietspiegel besteht im Kern aus vier Wohnlagentabellen, die in den Kategorien einfache, mittlere, gute und sehr gute Wohnlage die Miete pro Quadratmeter unterteilt in Wohnungsgrößen ausweisen. Eine Übersicht finden Sie in der Wohnlagenkarte.