Das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement zieht um.
Im Mai 2026 zieht das Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement in seinen neuen Standort Rathaus 2. Aufgrund des Umzuges kommt es zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit.
Die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen ziehen als erstes um und sind in der Zeit vom 4. Mai bis einschließlich 15. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit ist jedoch sichergestellt, allerdings ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Das Zentrale Vergabemanagement zieht im Anschluss um. Daher ist dieses in der Zeit vom 11. Mai bis einschließlich 20. Mai 2026 persönlich nicht erreichbar. Auch hier ist eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit sichergestellt und es ist ebenfalls mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Ab dem 18. Mai 2026 stehen Ihnen die Abteilungen Bauverwaltung und Wohnen, ab dem 21. Mai 2026 das gesamte Amt Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement im Rathaus 2, Friedrich-Ebert-Straße 160, 34119 Kassel wieder wie gewohnt zur Verfügung. Die Postanschrift Obere Königsstraße 8, 34112 Kassel bleibt auch nach dem Umzug unverändert bestehen.
Beschreibung
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,
- ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
- ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen
- einfachen Mietspiegeln
- und qualifizierten Mietspiegeln.
Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.
Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.
Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,
- wo eine Wohnung liegt und
- wie groß,
- alt,
- energetisch saniert
- oder luxuriös ausgestattet sie ist.
Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:
- Doppelglasfenster,
- Strukturheizkörper oder
- Parkettboden.
Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.
Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.
Es gibt einen Online-Rechner, der die einfachere Lösung ist, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen.
Die Mietspiegelbroschüre kann auch online abgerufen werden.
Online-Services
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Informationen zum Mietspiegel
Kontakt
Wohnen
Anschrift
Rathaus 2
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel