Basismiete
Euro pro m²
0,00 €
Zuschlag/Abschlag
Euro pro m²
0,00 €
Prozent
0,0 %
Zwischensumme
Euro pro m²
0,00 €
Zuschlag/Abschlag energetische Maßnahmen
Euro pro m²
0,00 €
Prozent
0,0 %
Ortübliche Vergleichsmiete*
Spannenuntergrenze*
0,00 €
Mittelwert
0,00 €
Spannenobergrenze*
0,00 €
Ortübliche Vergleichsmiete für die Wohnung*
Spannenuntergrenze*
0,00 €
Mittelwert
0,00 €
Spannenobergrenze*
0,00 €
*Informationen zur Spanneneinordnung finden Sie hier
i
Die Vielfalt und die qualitative Spannweite, der den Mietpreis bestimmenden Faktoren können selbst durch den herangezogenen, umfangreichen Datensatz nicht vollständig erfasst werden. Entsprechend den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches weist der Mietspiegel deshalb Mietspannen aus. In diesen Spannen können Unterschiede zum Ausdruck kommen:
- Es kommt zu einer erheblichen Abweichung von dem jeweiligen Standard, also der durchschnittlichen Qualität und dem durchschnittlichen Umfang der in den Tabellen aufgeführten Merkmale.
- Es liegen Merkmale vor, die den Mietpreis beeinflussen und welche nicht oder nur ungenau durch die Zu- und Abschlagsmerkmale beschrieben sind.
- Es liegt ein besonders guter oder schlechter Erhaltungszustand des Gebäudes und/oder der Wohnung unter Berücksichtigung des Baualters vor.
- Die Wohnung/das Gebäude liegt in einer konkreten Lage, die ein Abweichen vom Mittelwert innerhalb der Spannen rechtfertigt
Beispiele für wohnwerterhöhende Merkmale
- Wannenbad mit zusätzlicher Dusche (damit nicht gemeint ist eine Duschbrause über der Wanne),
- zusätzliches oder zweites WC vorhanden,
- Vinyl-/Linoleumboden vorhanden,
- Balkon/Garten/Loggia/(Dach-)Terrasse zur Eigennutzung vorhanden,
- weitergehende barrierearme Wohnungsgestaltung (Schwellenfreiheit in der Wohnung, schwellenarmer Übergang zu Balkon/Terrasse, ausreichende Bewegungsfreiheit in der Wohnung, barrierearme Badgestaltung), soweit nicht landesbaurechtlich vor-geschrieben,
- nachträgliche Erneuerung des Wärmeerzeugers nach 2001,
- erneuerbare Energiequellen nach neueren Energiestandards (Einbau nach 2011, durch Mieter nutzbare Photovoltaik, Erdwärme, Holzpellets o.ä.)
Beispiele für wohnwertmindernde Merkmale
- einfach verglaste Fenster,
- keine Verfliesung des Badezimmers,
- Innenliegendes Badezimmer,
- keine Klingel mit Türöffner,
- Lage der Wohnung im Untergeschoss oder Souterrain (mehr als 50 % der Summe der Außenwandfläche der Umfassungswände liegt unterhalb des Geländes),
- Wohnung nur teilweise beheizbar bzw. keine vom Vermieter gestellte Heizung,
- kein Abstellraum außerhalb der Wohnung oder Keller vorhanden