Diakonisches Werk Region Kassel

Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Region Kassel

Beschreibung
Die Beratung für Geflüchtete berät Menschen,

  • die sich aktuell im Asylverfahren oder anschließendem Gerichtsverfahren befinden,
  • eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 25.3, 25.4, 25.5 AufenthG haben,
  • im Besitz einer Duldung sind oder
  • aus Gründen einer landesrechtlichen oder europäischen Regelung eine Aufenthaltserlaubnis
    nach den §§ 23.1, bzw. 24.1 AufenthG haben,
  • Menschen ohne Papiere
    sowie deren Familienangehörige.
  • Auch Unterstützergruppen können sich an uns wenden.
  • Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25.2 AufenthG können in Sachen
    Familienzusammenführung Beratung finden und es kann eine
  • Anmeldung zum Familienzusammenführungsfonds des DW Hessen und DW Deutschland beantragt werden.

Wir beraten und bieten Hilfestellung:

  • Im Asyl-/Dublinverfahren
  • zum Aufenthaltsstatus
  • in Fragen des Sozialrechts, z.B. Asylbewerberleistungsgesetz
  • bei der Arbeitserlaubnis
  • zu Fragen des Kirchenasyls
  • bei einem Ersuchen der Härtefallkommission
  • bei Familienzusammenführung
    in persönlichen Konfliktsituationen
    etc.

Zielgruppe/ Kosten/ Dolmetscher
Zielgruppe sind alle Altersgruppen
Kosten entstehen keine.
Dolmetscher sind auf Anfrage möglich.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.