Sondernutzungserlaubnis an Geschäftsinhaber zur Ausstellung von Warenpräsentationen vor dem eigenen Geschäft

Wenn Sie Ihre Warenpräsentationen auch auf dem Bürgersteig vor Ihrem Geschäft ausstellen wollen, ist dies erlaubnispflichtig.

Beschreibung

Zur Ausstellung von Warenpräsentationen vor dem eigenen Geschäft ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da die öffentliche Fläche (Bürgersteig) über den normalen Gebrauch hinaus in Anspruch genommen wird und hierfür nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung gestellt werden kann, um einen ausreichenden Fußgängerdurchgang u.ä. gewährleisten zu können.

Bei Nichteinhaltung der gegebenen Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldfestsetzung gegen den/die Erlaubnisinhaber/in oder Geschäftsinhaber/in durchgeführt werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Sondernutzungserlaubnis an Geschäftsinhaber zur Ausstellung von Warenpräsentationen vor dem eigenen Geschäft

Ähnliche Dienstleistungen