Plakatierung (nicht kommerziell / gewerblich)

Zur Aufstellung von Plakatständern ohne kommerzielle oder gewerbliche Werbung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Zur Aufstellung von Plakatständern ohne kommerzielle bzw. gewerbliche Werbung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis wird aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrages und gegen Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr erteilt. Die Erlaubnis wird per Zustellungsurkunde übersandt. Der Antrag ist mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Plakatierungstermin einzureichen. Ein Plakat ist dem Antrag beizufügen.

Hinweise:
In der Fußgängerzone der Innenstadt und den angrenzenden Bereichen (im Innenring) sind keine Plakatierungen erlaubt!

Anschrift und Öffnungszeiten

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