Beschreibung
Zur Aufstellung von Verkaufsständen als vorübergehender Ersatz für Ladengeschäfte (bei Renovierung u.ä.) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, wenn hierfür öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden soll.
Bei Nichtinanspruchnahme besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erlaubnis kann ggf. widerrufen werden. Bei Nichteinhaltung der gegebenen Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldfestsetzung gegen den Erlaubnisinhaber / Verantwortlichen durchgeführt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Veranstaltungen und Sicherheit im öffentlichen Raum
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel