Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Verkaufsständen als vorübergehender Ersatz für Ladengeschäfte (bei Renovierung u.ä.)

Wenn für die vorübergehende Aufstellung von Verkaufsständen eine öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden muss, ist dies erlaubnispflichtig.

Beschreibung

Zur Aufstellung von Verkaufsständen als vorübergehender Ersatz für Ladengeschäfte (bei Renovierung u.ä.) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, wenn hierfür öffentliche Fläche in Anspruch genommen werden soll.

Bei Nichtinanspruchnahme besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erlaubnis kann ggf. widerrufen werden. Bei Nichteinhaltung der gegebenen Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldfestsetzung gegen den Erlaubnisinhaber / Verantwortlichen durchgeführt werden.

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