Sondernutzungserlaubnis für Informationsstände

Die Nutzung von öffentlichen Flächen für Informationsstände (ohne kommerziellen Hintergrund) muss rechtzeitig beantragt werden.

Beschreibung

Die Nutzung von öffentlichen Flächen für Informationsstände ist erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Informationsstände ohne kommerziellen Hintergrund (z. B. für gemeinnützige Organisationen)
Die Stadt Kassel hält verschiedene Standorte für Informationsstände bereit. Da aber nur eine begrenzte Kapazität zur Verfügung steht, ist eine rechtzeitige Antragsstellung (mindestens fünf Arbeitstage im Voraus) erforderlich.

Kommerzielle/gewerbliche Informationsstände bzw. Informationsstände für Promotionsmaßnahmen.
Die Genehmigung vom Ordnungsamt der Stadt Kassel wird über die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH erteilt. Dorthin richten Sie auch bitte Ihren Antrag.

Ströer DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Regionalniederlassung Frankfurt/Main
Platz der Einheit 1
60327 Frankfurt am Main
Telefon  069 1543-0
Telefax: 069 1543-369
E-Mail:  auftrag-sued-weststroeerde

Der Antrag kann formlos erfolgen. Es ist jedoch eine genaue Beschreibung des Vorhabens mit dem gewünschten Termin beizufügen.
Als Promotionsfläche wird die Friedrichsplatzrandstraße (Innenstadtlage neben dem Modehaus Sinn & Leffers), mit direktem Anschluss an den Friedrichsplatz und die Obere Königsstraße vorgehalten.

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen