Hunde - Anleinpflicht und verschiedene Regelungen in der Stadt Kassel

Allgemeine Hinweise zur Anleinpflicht, Kennzeichnung von Hunden und weiteren Verhaltensregeln nach der Kasseler Hundeverordnung.

Beschreibung

Sie möchten wissen, in welchen Gebieten in der Stadt Kassel Anleinpflicht besteht, wo Ihr Hund nie hin darf oder wie Sie sich bei Verunreinigungen durch Ihren Hund verhalten müssen?
Die wichtigsten Regelungen haben wir in den folgenden Texten für Sie aufgelistet:

Hundeverordnung Land Hessen

Wie Ihr Hund zu kennzeichnen ist:

  • Ein Halsband mit den Halterdaten des Eigentümers/der Eigentümerin. Darauf muss stehen: Vorname, Name, Anschrift und -wenn vorhanden- die Telefonnummer. Ob diese Angaben auf dem Halsband stehen, auf ein Metallschild graviert sind oder auf einem Zettel stehen, der in einem Etui bzw. einer Metallhülse untergebracht ist, das können Sie entscheiden.
  • Eine gültige Hundesteuermarke (Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel vom 14.12.1998)

Wo Ihr Hund sonst angeleint sein muss:

  • In Gaststätten
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln ABER ACHTUNG: Die Verkehrsgesellschaften können darüber hinaus auch noch einen Maulkorbzwang für Ihren Hund vorschreiben oder die Beförderung ganz ausschließen.
  • Bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und Messen.
  • Bei Veranstaltungen mit größeren Menschenansammlungen.
  • In ausgewiesenen Park- und Grünanlagen sowie in der Fußgängerzone der Innenstadt (siehe Kasseler Hundeverordnung).

Kasseler Straßenordnung und Fuldaauenordnung

Hierhin darf Ihr Hund nie:

  • Auf alle Kinderspielplätze
  • In der Fuldaaue ins Wasser und in den Uferbereich bis zum jeweils ersten Landweg.

Hierhin darf Ihr Hund nur angeleint:

  • In der Fuldaaue auf den ersten Landweg und in den Bereich oberhalb des ersten Landweges.

Wenn Ihr Hund öffentliche Flächen verunreinigt:
Die von Ihrem Hund verursachten Verunreinigungen auf und an öffentlichen Straßen, also auf Gehwegen, Plätzen, in Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder in unterirdischen Anlagen sowie in öffentlichen Park- und Grünanlagen sind von Ihnen bzw. der Aufsichtsperson unverzüglich zu beseitigen. Die Hinterlassenschaften können Sie im nächsten Abfalleimer entsorgen. 

Verstöße gegen die Regelungen nach der Fuldaauen-Ordnung, der Kasseler Straßenordnung, der Kasseler Hundeverordnung oder der Hundeverordnung des Landes Hessen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Insolvenz (Überschuldung)

Insolvenz (Überschuldung)

Eine Person hat kein Geld.
Diese Person kann nichts mehr bezahlen.
Das ist eine Insolvenz.
Diese Person nennt man auch:
Schuldner.

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.