Wer in Kassel einen Hund hält, muss diesen anmelden und Hundesteuer zahlen. Die Beendigung der Hundehaltung ist ebenfalls zu melden.
Jetzt schnell und einfach online erledigen.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird in Kassel für das Halten von Hunden nach kommunalem Satzungsrecht erhoben.
Wenn Sie in Kassel wohnen und einen Hund halten, ist dieser zur Zahlung einer Hundesteuer anzumelden.
Die nach der Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke ist als erkennbares Zeichen der Steuerregistrierung sichtbar am Hundehalsband oder -geschirr zu tragen.
Online-Services
Hund abmelden - Details zum Online-Service
vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund
Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
Bankverbindung angeben auf die ein etwaig entstehendes Guthaben erstattet werden soll
Bitte senden Sie im Anschluss die Hundesteuermarke an die Stadt Kassel zurück.
vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
vervollständigen Sie manuell die Angaben zu Ihrem Hund (Chipnummer, Wurfdatum, Rasse etc.)
vervollständigen Sie die Angaben zum Vorbesitzer
Bei Steuerbefreiung und/oder Steuerermäßigung; Nachweisdokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
Das SEPA‐Lastschriftmandat kann direkt in unserem Online‐Service erteilt werden (optional)
Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen
Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Anmeldung Ihres Hundes erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Sie erhalten in Folge einen Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke.
Hund anmelden Es besteht eine Anmeldepflicht, wenn Sie einen Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel haben und Halterin oder Halter eines Hundes sind. Sie also
einen Hund in den Haushalt aufgenommen haben, oder
Sie mit Ihrem Hund neu nach Kassel gezogen sind
Hunde aus dem Tierheim „Wau‐Mau‐Insel“ Wenn Sie einen Hund aus dem vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. in Kassel unterhaltenen Tierheim „Wau‐Mau‐Insel“ übernommen haben, gewährt die Stadt Kassel für das Jahr der Aufnahme in den Haushalt und das darauffolgende Jahr auf Antrag eine Steuerbefreiung. Bitte reichen Sie dafür eine Kopie des Tierüberlassungsvertrages ein.
Hund abmelden Es besteht eine Abmeldepflicht,
wenn Sie aus Kassel verzogen sind, oder
wenn Sie die Hundehaltung aufgegeben haben, oder
wenn Ihr Hund verstorben ist.
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Hund anzumelden/Hund abzumelden:
Online-Service nutzen
Hund anmelden: Die Anmeldung kann auch telefonisch oder persönlich bei den zuständigen Sachbearbeitern/innen erfolgen.
Hund abmelden: Die Abmeldung kann auch schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
Gebühren
Steuersatz
Die Steuer beträgt jährlich:
für den ersten Hund 90 Euro,
für den zweiten Hund 120 Euro,
für jeden weiteren Hund 150 Euro.
Für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), dem SBG XII (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung ), dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder gleichgestellten Personen wird auf Antrag die Steuer für den ersten Hund auf 50 von Hundert des Steuersatzes ermäßigt.
Bei Verlust der Steuermarke wird der Halterin oder dem Halter gegen eine Gebühr von 3 Euro eine Ersatzmarke ausgehändigt. Der Verlust der Hundesteuermarke ist anzeigepflichtig. Dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei den zuständigen Sachbearbeitern/innen erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie wollen umziehen. Dann kann unsere Übersicht hilfreich sein, an alles zu denken und Behördengänge Schritt für Schritt zu erledigen: Entspannter Umzug
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel.
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