Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Hunde aus dem Tierheim "Wau-Mau-Insel"
Wenn Sie einen Hund aus dem vom Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. in Kassel unterhaltenen Tierheim "Wau-Mau-Insel" erworben haben, gewährt die Stadt Kassel für das Jahr der Aufnahme in den Haushalt und das darauffolgende Jahr auf Antrag eine Steuerbefreiung.
Bitte reichen Sie dafür eine Kopie des Tierüberlassungsvertrages ein.