Die Abwassergebühr ist laufend für die Ableitung und Reinigung des Abwassers zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser, Niederschlagswasser sowie Grund-, Drainage- und Kühlwasser.
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
In der Abteilung Grundstücksabgaben werden nur die laufenden Gebühren für Abwasserbeseitigung veranlagt. Die Kanalbeiträge werden durch das Bauverwaltungsamt festgesetzt. Es wird zwischen Abwasser, Niederschlagswasser und Wasser unterschieden.
Abwasser ist durch Gebrauch in seinen Eigenschaften geändertes Wasser, z.B. durch waschen, spülen, baden etc.
Niederschlagswasser ist von bebauten oder befestigten Flächen gesammeltes abfließendes Wasser durch Niederschläge.
Wasser ist Trinkwasser, das frisch aus der Verbrauchsstelle (i.d.R. Wasserhahn) entnommen wird.
Einleitung von Schmutz- oder Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Kassel. Zu beachten ist, dass eine Anschluss- und Benutzungspflicht besteht. Das heißt, die verschiedenen Abwässer sind entsprechend der Satzung ordnungsgemäß zu entsorgen.
Verfahrensablauf
Ihren Umzug bzw. Ihre Abmeldung teilen Sie uns bitte umgehend mit. Bitte geben Sie in diesem Fall folgendes an:
Neue Adresse
Bisheriges Kassenzeichen
Übergabe‐ bzw. Umzugsdatum der Wohnung
Zählernummer mit Zählerstand
Ermäßigungsanträge zu den Abwassergebühren können Sie nur bis einen Monat nach Bekanntgabe des Grundstückabgabenbescheides über die Festsetzung der Abwassergebühren stellen.
Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht. Bitte beachten Sie deshalb ggf. auch die aufgeführten zukünftigen Fälligkeiten.
Die anfallende Gebühr wird dem Eigentümer/der Eigentümerin über den Grundstücksabgabenbescheid postalisch zugestellt.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die Gebühr zu bezahlen:
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat über unseren Online-Service.
Überweisung auf das Konto der Stadt Kassel unter Angabe des Gebührenbescheides IBAN: DE16 5205 0353 0000 0110 99 BIC: HELADEF1KAS
Unter Vorlage des Gebührenbescheides können Sie die fälligen Grundstücksabgaben auch in bar über die Stadtkasse einzahlen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Jahresgebühr für die Schmutzwasserableitung (verbrauchte Menge Frischwasser) beträgt: 2,86 Euro je m³
Die Jahresgebühr für die Niederschlagswasserableitung beträgt: 0,82 Euro je m²
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und der befestigten Quadratmeterfläche des Grundstücks, von der Niederschlagwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen abfließen kann, auch dann, wenn das Niederschlagswasser über Bürgersteige, Straßen, Wege und Plätze gelangen kann.
Beispiel: bebaute Fläche (Haus, Garage etc.) Länge x Breite in 100m² befestigte Fläche (Hof, Zufahrt etc.)50m² Gesamt: 150m²
Niederschlagswassergebühr: 150 m² x 0,82 Euro = 123 Euro : 4 = 30,75 Euro (vierteljährlich).
Die Jahresgebühr für die Einleitung von Grund-, Drainage- und Kühlwasser beträgt: 1,37 Euro je m³.
Die Niederschlagswassergebühr sowie die Gebühr für die Einleitung von Grund-, Drainage- und Kühlwasser sind grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen.
Die Schmutzwassergebühren werden seit dem 1. Januar 2020 gemeinsam mit den Trinkwassergebühren unter einem einheitlichen Kassenzeichen veranlagt. Zu den Zahlungsmöglichkeiten beachten Sie für diese Gebührenart deshalb bitte die Hinweise in der Dienstleistung Grundstücksabgaben Wasser.
Bemerkung
Ermäßigungsanträge sind möglich: Abwassergebühren für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen. Dies ist durch fest in das Leistungsnetz eingebaute, geeichte Messeinrichtungen (Zwischenwasserzähler) glaubhaft nachzuweisen. Diese sind auf eigene Kosten zu beschaffen, einzubauen und zu unterhalten.
Niederschlagswasser wenn Niederschlagswasser auf einer bebauten oder befestigten, an das Kanalnetz angeschlossenen Fläche versickert, wird diese Fläche nur zu 50 % berechnet (z. B. Ökopflaster, evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich)
im Falle von Vegetationsdächern wird die Dachfläche ebenfalls zu 50 % berechnet
wenn, auf zu Wohnzwecken benutzten Grundstücken, Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung gesammelt wird ("Regentonne", Volumen größer als 500 Liter)
Hinweise zur Schmutzwassergebühr-Festsetzung: Die für die Veranlagung der Schmutzwassergebühren erforderlichen Werte und Daten werden uns durch einen Dienstleister mitgeteilt. Die Schmutzwassergebühren werden automatisch durch uns veranlagt, es bedarf keiner Beantragung Ihrerseits, die Wasseranmeldung ist ausreichend.
Hinweise zur Niederschlagswassergebühr-Festsetzung: Führt ein Bauvorhaben zu einer Veränderung der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, ist dies beim Amt Kämmerei und Steuern innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen, damit die Niederschlagswassergebühr richtig festgesetzt werden kann. Verwenden Sie dazu das Formular "Überprüfung des Gebührenmasstabes für die Ableitung des Niederschlagwassers".
Hinweise für Mieter/Pächter: Sind Mietwohnungen/Pachträume mit einem separaten Wasserzähler ausgestattet, werden die Gebühren für die Schmutzwasserableitung grundsätzlich nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter, sondern direkt an die Stadt Kassel gezahlt. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, monatliche Vorauszahlungen zu beantragen. Vor Auszug aus der Mietwohnung bzw. Aufgabe von Pachträumen ist der Stand des Wasserzählers abzulesen und an KASSELWASSER zu melden. Eine Schlussabrechnung erfolgt, sobald die verbrauchten Mengen vorliegen.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserableitung werden weiterhin über die Nebenkosten von dem jeweiligen Eigentümer abgerechnet.
Sollte sich ein Guthaben ergeben, ist darauf zu achten, ob im Bescheid eine Bankverbindung für Rückerstattungen angegeben ist. Fehlt diese, benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben. Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.
With Google Translate, kassel.de can be translated into other languages. If you select a language, you leave kassel.de and retrieve content on Google servers. The city of Kassel has no influence on the processing of your data by Google. If you don‘t want your data to be transmitted to Google close this window by clicking "X".