Überwachung der Abwasserentsorgung bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Wenn Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, benötigen Sie für die Abwasserbeseitigung eine Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Abwasserbeseitigungspflichtiger im Stadtgebiet Kassel ist  Kasselwasser. (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Informationen zum Thema

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