Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Wenn Sie Wasser z. B. aus einem Bach entnehmen wollen, benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis.

Beschreibung

Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei. Die Wasserentnahme mittels einer Pumpe bedarf ggf. einer Erlaubnis. Daher ist dies durch die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Einzelfall zu prüfen. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Gewässeraufsicht

    Wassergefahr bezeichnet die Gefährdung eines Gebiets durch Wasser, unabhängig davon, ob die Gefährdung von Gewässern oder künstlichen Wasseransammlungen ausgeht (Hochwasser, Eisgang) oder durch andere Ereignisse verursacht wird (z.B. Wolkenbruch, Bruch von Wasserspeichern).

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