Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer für im Inland liegende Grundstücke. Die Stadt Kassel erhebt sie entsprechend der Festlegungen des Finanzamts für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke.

Beschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

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Grundstücksabgaben

Grundsteuerreform - Informationen zu den Änderungen ab 2022

Information der Grundstückseigentümer zur Vorbereitung der Grundsteuerreform

FAQ

Ich habe Rückfragen zur Grundsteuerreform. An wen kann ich mich wenden?
Bitte richten Sie Anfragen zur Grundsteuerreform ausschließlich an das für Sie zuständige Finanzamt

Warum habe ich am 5. Januar 2022 einen Bescheid erhalten, obwohl sich an den Beträgen nichts geändert hat?
Obwohl es keine Änderung bei der Grundsteuer und den grundstücksbezogenen Gebühren gegeben hat, erhalten alle Grundstückseigentümer, die bei uns zum 31.Dezember 2021 mit einem laufenden Grundsteuerobjekt geführt waren, einen aktuellen Bescheid, um sie über ihr Einheitswertaktenzeichen beim Finanzamt und weitere Details zur anstehenden Grundsteuerreform zu informieren. Die Höhe der Quartalsfälligkeiten in 2022 ist dabei identisch mit dem zuletzt für den 15. November 2021 zu zahlenden Betrag, bzw. in Ausnahmefällen, wenn es einen sehr aktuellen Bescheid gab, mit den dort für 2022 aufgeführten Beträgen.

Grundstücksbezogene Gebühren sind:

  • Niederschlagswassergebühren,
  • Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren,
  • sowie ggf. die Gebühren für die Einleitung von Grund-, Drainage- und Kühlwasser.

Warum leitet das Liegenschaftsamt den Kaufvertrag nicht an die Abteilung Grundstücksabgaben des Amtes Kämmerei und Steuern weiter?
Aus Gründen des Datenschutzes erhalten wir keine Verträge vom Liegenschaftsamt weitergeleitet. Lediglich über das Finanzamt und dessen Zurechnungsfortschreibung werden wir zu gegebener Zeit automatisch informiert. Dies kann aber einige Monate dauern.

Warum habe ich am 5. Januar 2022 einen Bescheid erhalten, obwohl ich mein Grundstück in 2021 oder früher verkauft habe?
Dies kann verschiedene Gründe haben. Rufen Sie bitte die auf dem Bescheid angegebene Nummer der Abteilung Grundstücksabgaben an. Dort wird man Ihnen genauere Auskunft geben.

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