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Die Grundsteuer ist eine Realsteuer für im Inland liegende Grundstücke. Die Stadt Kassel erhebt sie entsprechend der Festlegungen des Finanzamts für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke.
Die Abteilung Grundstücksabgaben ist wegen einer internen Veranstaltung am 20. Mai 2025 von 9 bis 14 Uhr nicht erreichbar.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
land‐ und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Bis einschließlich 2024 bildet der Einheitswert, ab 2025 der Grundsteuerwert die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung oder in einer separaten Hebesatzsatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Online-Services
SEPA-Basis-Lastschriftmandat Grundstücksabgaben
Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service
Die zu berechnende Grundstücksfläche befindet sich in der Stadt Kassel.
Fristen
Die berechnete Grundsteuer ist unter Einhaltung der angegebenen Frist auf Ihrem Grundstücksabgabenbescheid zu entrichten. Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht.
Bitte beachten Sie deshalb ggf. auch die aufgeführten zukünftigen Fälligkeiten.
Gebühren
Die anfallende Grundsteuer wird dem Eigentümer/der Eigentümerin über den Grundstücksabgabenbescheid postalisch zugestellt.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Grundsteuer zu bezahlen:
Erteilung eines SEPA‐Lastschriftmandat über unseren Online-Service.
Überweisung auf das Konto der Stadt Kassel unter Angabe des Gebührenbescheides IBAN: DE16 5205 0353 0000 0110 99 BIC: HELADEF1KAS
Sollte sich ein Guthaben ergeben, ist darauf zu achten, ob im Bescheid eine Bankverbindung für Rückerstattungen angegeben ist. Fehlt diese, benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.
Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.
Bemerkung
Die Grundsteuer‐Festsetzung erfolgt unter Anwendung eines Hebesatzes auf den vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag.
Hebesatz Grundsteuer A: Bis 31.Dezember 2024: 450 v.H. und ab 1. Januar 2025: 345 v.H. Hebesatz Grundsteuer B: Unverändert 490 v.H.
Auch etwaige Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren sind an das Finanzamt zu richten. Eines zusätzlichen Widerspruchs gegen den Grundsteuer-Bescheid der Stadt Kassel bedarf es nicht.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) ist auf schriftlichen Antrag hin möglich.
Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die bisherigen Hebesätze A und B der Grundsteuer verlieren dadurch zum Jahresende ihre Gültigkeit und benötigen ab diesem Zeitpunkt eine neue städtische Rechtsgrundlage.
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