Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer für im Inland liegende Grundstücke. Die Stadt Kassel erhebt sie entsprechend der Festlegungen des Finanzamts für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Abteilung Grundstücksabgaben ist wegen einer internen Veranstaltung am 20. Mai 2025 von 9 bis 14 Uhr nicht erreichbar.

Beschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land‐ und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Bis einschließlich 2024 bildet der Einheitswert, ab 2025 der Grundsteuerwert die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung oder in einer separaten Hebesatzsatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Online-Services

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Anschrift und Öffnungszeiten

Grundstücksabgaben

Grundsteuer ab 2025 / Grundsteuerreform

  • Das neue Grundsteuerrecht tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die bisherigen Hebesätze A und B der Grundsteuer verlieren dadurch zum Jahresende ihre Gültigkeit und benötigen ab diesem Zeitpunkt eine neue städtische Rechtsgrundlage.

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