Die Grundsteuer ist eine Realsteuer für im Inland liegende Grundstücke. Die Stadt Kassel erhebt sie entsprechend der Festlegungen des Finanzamts für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Details
Voraussetzungen
Die zu berechnende Grundstücksfläche befindet sich in der Stadt Kassel.
Verfahrensablauf
Die anfallende Grundsteuer wird der Eigentümerin oder dem Eigentümer über den Grundstücksabgabenbescheid postalisch zugestellt.
Fristen
Die berechnete Grundsteuer ist unter Einhaltung der angegebenen Frist auf Ihrem Grundstücksabgabenbescheid zu entrichten. Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht.
Bitte beachten Sie deshalb ggf. auch die aufgeführten zukünftigen Fälligkeiten.
Die Grundsteuer-Festsetzung erfolgt unter Anwendung eines Hebesatzes (zur Zeit 490 v.H. für die Grundsteuer B bzw. 450 v.H. für die Grundsteuer A) auf den vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einheitswert-Feststellung festgesetzten Grundsteuer-Messbetrag:
Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer-Jahresbetrag.
Bei Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer-Schuld wenden Sie sich bitte an die Bewertungsstelle beim Finanzamt Kassel I, Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Link: Finanzamt Kassel I
Auch etwaige Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren sind an das Finanzamt zu richten. Eines zusätzlichen Widerspruchs gegen den Grundsteuer-Bescheid der Stadt Kassel bedarf es nicht.
Die Grundsteuer ist grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen.
Welche neue Entwicklung gibt es zur Grundsteuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Um dem Rechnung zu tragen, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26. November 2019 beschlossen (Bundesgesetzblatt 2019, Teil I, Seiten 1794 ff.). Damit können die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer noch mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 weiter angewendet werden. Nach der entsprechenden Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung erhalten die Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt einen neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Voraussichtlich Anfang 2025 werden Sie dann von uns einen Bescheid über die ab dem 1. Januar 2025 zu zahlende Grundsteuerbeträge erhalten.“
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Grundsteuer zu bezahlen:
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat über die automatische Belastung Ihres Kontos. Dieses Mandat finden Sie zum Ausdrucken in der Rubrik " Formulare".
Sollte sich ein Guthaben ergeben, (Gutschriften sind gekennzeichnet durch ein Minuszeichen), ist darauf zu achten, ob im Bescheid eine Bankverbindung für Rückerstattungen angegeben ist. Fehlt diese, benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.
Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.