Beschreibung
Gebührenanpassung zum 1. Januar 2024
Die Wassergebühren in Kassel sind nicht mehr kostendeckend. Zum 1. Januar 2024 erhöht KasselWasser deswegen die Gebühren für Trink- und Abwasser.
Weitere Informationen dazu finden Sie
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Es wird zwischen Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden.
Wasser ist Trinkwasser, das frisch aus der Verbrauchstelle (i. d. R. Wasserhahn) entnommen wird.
Schmutzwasser ist durch Gebrauch in seinen Eigenschaften geändertes Wasser, wie z. B. durch waschen, spülen, baden etc.
Niederschlagswasser ist von bebauten oder befestigten Flächen gesammeltes Wasser durch Niederschläge.
Informationen zu Schmutzwasser und Niederschlagswasser entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
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