Kommunale Arbeitsförderung

Die Kommunale Arbeitsförderung im Sozialamt der Stadt Kassel gestaltet den innerstädtischen zweiten Arbeitsmarkt und entwickelt gemeinsam mit Kooperationspartnern Angebote zur Stabilisierung und Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit.

Beschreibung

Das Angebot umfasst Maßnahmen zur Arbeits-, Berufs- und Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung, Beschäftigung sowie der Sprachförderung.
Ziel ist es, individuelle Chancen zu verbessern und den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nachhaltig zu unterstützen. Eine  Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie (Öffnet in einem neuen Tab) wird regelmäßig im Rahmen des Arbeitsmarktdialoges mit verschiedenen Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes gemeinsam entwickelt und fortgeschrieben.

Auf dieser Grundlage werden konkrete Projekte abgeleitet, die gezielt auf die aktuellen Anforderungen des Kasseler Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie die entsprechenden Personen beziehungsweise Zielgruppen ausgerichtet sind.

Die Projekte werden vorrangig aus Mitteln des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (AQB) des Landes Hessen, städtischen Haushaltsmitteln, Förderungen des Jobcenters Stadt Kassel und anderen finanziert.

Unsere Angebote


Arbeits- und Beschäftigungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen

  • Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs)
  • Das GaLaMa - Projekt

Maßnahmen und Angebote für Migrantinnen, Migranten und geflüchtete Erwachsene


Arbeitserprobung und tagesstrukturierende Beschäftigung für Menschen, die Leistungen gemäß SGB XII (Sozialhilfe) beziehen

  • Integrations‐ und Teilhabeangebote für erwerbslose Personen im Leistungsbezug gemäß SGB XII mit dem Ziel, Erwerbsfähigkeit zu stabilisieren und die Integrationschancen ins Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu fördern.

Ausbildungsvorbereitung, Qualifizierung und berufliche Erstausbildung


Erläuterungen und Hinweise

Glossar

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.