Beschreibung
Die Betreuungsbehörde ist für Sie zuständig, wenn
- Sie wissen wollen, ob für einen hilflosen Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen eine rechtliche Betreuung erforderlich wäre
- Sie das Ehrenamt des Betreuers ausüben oder ausüben wollen
- Sie entsprechende Beratung und Unterstützung benötigen
- Sie Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Betreuungsführung erhalten möchten.
Die Betreuungsbehörde informiert durch öffentliche Veranstaltungen, Vorträge vor Gruppen und Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten und hat die Befugnis, diese zu beglaubigen.
Dienstleistungen
Organisationsstruktur
Wo finden Sie uns?
Gesprächsweitergabe
Prio 1:
Prio 2:
|