Beschreibung
Die Betreuungsbehörde ist für Sie zuständig, wenn
- Sie wissen wollen, ob für einen hilflosen Menschen mit psychischen oder seelischen Erkrankungen eine rechtliche Betreuung erforderlich wäre
- Sie das Ehrenamt des Betreuers ausüben oder ausüben wollen
- Sie entsprechende Beratung und Unterstützung benötigen
- Sie Informationen über die Möglichkeiten der beruflichen Betreuungsführung erhalten möchten.
Die Betreuungsbehörde informiert durch öffentliche Veranstaltungen, Vorträge vor Gruppen und Einzelberatungen über Vorsorgevollmachten und hat die Befugnis, diese zu beglaubigen.
Dienstleistungen
Organisationsstruktur
Wo finden Sie uns?
Gesprächsweitergabe
Prio 1:
bitte prüfen, um welches Thema es sich handelt und entsprechende Dienstleistung auswählen:
Möchte jemand Berufsbetreuer werden oder hat ein Berufsbetreuer eine Frage? | Berufsbetreuung |
Läuft bereits ein Betreuungsverfahren beim Amtsgericht? | Betreuungsgerichtshilfe |
Geht es um eine Veranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen oder soll eine Unterschriften von vorsorgenden Verfügungen und Vollmachten beglaubigt werden? | Vorsorgevollmachten und Beglaubigungen |
Möchten jemand ehrenamtlich (familiär) eine oder mehrere gesetzliche Betreuungen führen? |
Ehrenamtliche Betreuer |
Prio 2:
Bei Nichterreichen kann das Gespräch an das Geschäftszimmer, Tel. 5010 oder 5199 weitergeleitet werden oder über die entsprechende Dienstleistung ein Ticket aufgenommen werden.