Berufsbetreuung

Wer sich für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer interessiert, kann bei der Betreuungsbehörde ein Anforderungsprofil und weitere Informationen anfordern.

Beschreibung

Betreuer übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die im Leben ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht ohne fremde Hilfe erledigen können. Wird für diese Menschen eine rechtliche Betreuung vom Amtsgericht eingerichtet und ein Betreuer eingesetzt, unterstützt dieser die betroffene Person rechtlich oder handelt stellvertretend für sie z. B.

  • Regelung der Finanzen
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Organisation von pflegerischen Diensten
  • Einwilligung in ärztliche Behandlungen

Neben der ehrenamtlichen Tätigkeit als Betreuer gibt es auch die Möglichkeit, dies als "Berufsbetreuer" zu tun.

Als Berufsbetreuer können nur diejenigen Personen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung erforderlich.

Stammbehörde ist nach der Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Sitz bzw. Wohnsitz des Betreuers befindet.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Seite  Bundesverband der Berufsbetreuer/Innen (Öffnet in einem neuen Tab).

Anschrift und Öffnungszeiten

Betreuungsbehörde

Informationen zum Thema

  • Digitales Rathaus

    Betreuungsrecht

    Allgemeine Informationen rund um das Betreuungsrecht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

Eine erwachsene Person kümmert sich um eine
andere erwachsene Person.
Wenn die andere erwachsene Person:

  • eine seelische Krankheit hat
  • eine körperliche Behinderung hat
  • eine geistige Behinderung hat

Das bedeutet:
Sie hat Lern-Schwierigkeiten.

Die regeln für eine Betreuung stehen im:
Betreuungs-Gesetz
Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 1992.

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa-Auskunft (Schufaauskunft)

Schufa ist die Abkürzung für:
Schutz-Gemeinschaft für allgemeine Kredit-Sicherung.
Kredit ist ein anderes Wort für Geld-Leihe.

Die Schufa ist eine Firma.
Sie sammelt Daten darüber:
Das machen Menschen in Deutschland mit ihrem Geld.
Das machen Firmen in Deutschland mit ihrem Geld.

Ein Schufa-Eintrag bedeutet:
Eine Person hat etwas nicht bezahlt.
oder
Eine Firma hat etwas nicht bezahlt.
Das wird in eine Liste geschrieben.
Eine Schufa-Auskunft ist ein Brief.
Darin steht:
Es gibt einen Schufa-Eintrag.
oder
Es gibt keinen Schufa-Eintrag.

Mit einer Schufa-Auskunft weiß man:
Dieser Person kann man Geld leihen.
Oder.
Dieser Person kann man kein Geld leihen.

So etwas nennt man auch:
Kredit-Würdigkeit.

Man braucht auch eine Schufa-Auskunft.
Wenn man von einer Bank Geld leihen will.
Oder.
Wenn man eine Wohnung mieten will.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.