Kfz-Zulassung online

Sie können als Privatperson jetzt auch bequem Online-Services für die Neuzulassung, Außerbetriebsetzung, alle Varianten der Umschreibung und Wiederzulassung von Fahrzeugen nutzen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erspart Ihnen den Weg in eine Zulassungsstelle.

Hintergrund

Seit dem 1. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Wiederzulassung und alle Varianten der Umschreibung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.

Aktuelle Dienstleistungen mit Online-Service

  • Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger nicht mehr nutzen wollen, können Sie diese außer Betrieb setzen lassen. Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie es jetzt auch online außer Betrieb setzen lassen.
  • Nachdem Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger abgemeldet haben, können Sie diese, wenn sich der Halter nicht ändert, wieder auf sich anmelden. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2018 ausgestellt wurde und mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen ist, ist die Wiederzulassung auch online möglich.
  • Die Zulassung eines noch nie zugelassenen Fahrzeuges (Neufahrzeug) in Deutschland können Sie vor Ort oder in bestimmten Fällen online erledigen.
  • Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und möchten das Fahrzeug mit gleicher Kennzeichenkombination auf sich ummelden? Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ab 2018 ausgestellt wurde und mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen ist, können Sie die Ummeldung auch online erledigen.
  • Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und möchten das Fahrzeug mit neuer Kennzeichenkombination auf sich ummelden? Sofern das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie die Ummeldung auch online vornehmen.
  • Wenn Sie in einen neuen Zulassungsbezirk umgezogen sind, ist auch Ihr Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Sofern das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, können Sie die Ummeldung auch online vornehmen.
  • Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes (also innerhalb der Stadt Kassel oder innerhalb des Landkreises Kassel) umgezogen sind, muss die Adresse auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I/dem Fahrzeugschein geändert werden. Wurde Ihr Fahrzeug letztmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie ihre Adresse jetzt auch online in der Zulassungsbescheinigung Teil I selbst ändern.
  • Sie können Ihr Wunschkennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger vorab schnell und einfach online reservieren.

Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstellen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Bildnachweise

  • Colourbox; Foto: Popescu Gelu Sorin