Halterdaten für Fahrzeuge ändern - Adressänderung

Sie sind und waren bereits mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis gemeldet. Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihre neue Adresse geändert werden können, muss die Ummeldung bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) erfolgen.

Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes (also innerhalb der Stadt Kassel oder innerhalb des Landkreises Kassel) umgezogen sind, muss die Adresse auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I/dem Fahrzeugschein geändert werden. Wurde Ihr Fahrzeug letztmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie ihre Adresse jetzt auch online in der Zulassungsbescheinigung Teil I selbst ändern.

Online-Services nicht erreichbar

Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Halterdaten für Fahrzeuge ändern - Adressänderung

Beschreibung

Der Fahrzeughalter ist zur umgehenden Adressänderung verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wird dies in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Es wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht.


Wenn Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen und in der Stadt Kassel oder dem Landkreis Kassel gemeldet ist, können Sie die Adressänderung einfach online veranlassen. Dazu können Sie unseren Online‐Service „Adressänderung“ nutzen und jederzeit direkt von zu Hause aus erledigen.

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Adressänderung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • Ihr Fahrzeug aktuell in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel zugelassen ist
  • Ihr Fahrzeug bereits auf den aktuellen Halter zugelassen ist (ein Halterwechsel findet nicht statt)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Fahrzeug Adressänderung online - Stadt Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle Kassel

Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel

Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Kfz-Zulassungsstelle Baunatal

Anschrift

Harzweg 15
34225 Baunatal

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Negativ-Bescheinigung (Negativbescheinigung)

Das ist ein Schreiben.
Darin steht:
Man hat etwas nicht.
oder
Man bekommt etwas nicht.

Zum Beispiel:

  • Man bekommt kein Geld vom Staat.

oder

  • Man hat kein Sorge-Recht für ein Kind.
    Das bedeutet:
    Man hat nicht das Recht, sich um ein Kind zu kümmern.

oder

  • Man hat keine deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Das bedeutet:
    Man hat keinen deutschen Pass.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel