Beschreibung
Sie sind verpflichtet Ihr Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk umzumelden.
Es besteht die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Die Regelung der Kennzeichenmitnahme bleibt auch bei "mehrfachem" Umzug bestehen.
Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgezogen sind, informieren Sie sich bitte hier.
Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Online-Services
Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät
Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
- die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.
Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel